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Krisenplan der EU : Diese Maßnahmen sollen im Gasnotfall greifen

  • Aktualisiert am

Druckanzeige eines Gasspeichers Bild: dpa

Wenn das Erdgas knapp werden sollte, zeichnen sich Verteilungskämpfe ab. Wer dann zuerst bedient werden soll, will die EU heute ankündigen. Entwürfe ihres Plans kursieren schon.

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          Die Europäische Union bereitet sich auf eine mögliche Gaskrise in Europa vor. Am Mittwochnachmittag will die EU-Kommission in Brüssel einen Notfallplan vorstellen, wie man auf Ausfälle bei Gaslieferungen reagieren könnte. Entwürfe des Plans kursierten schon am Mittwochmorgen.

          Demnach will die Kommission den Mitgliedsstaaten im Notfall verbindliche Einspar-Vorgaben machen – im Gespräch sind Werte zwischen 5 und 15 Prozent. Auch eine Pflicht, Gebäude auf nur noch 19 Grad zu beheizen ist im Gespräch. Ein Überblick darüber, was der Notfallplan für Konsequenzen haben könnte:

          Konsequenzen für Verbraucher

          Entwürfe des Plans sehen unter anderem vor, dass öffentliche Gebäude, Büros und kommerzielle Gebäude bis maximal 19 Grad beheizt und mit Klimaanlagen auf nicht weniger als 25 Grad heruntergekühlt werden sollen, sofern das technisch möglich ist. Generell werden Verbraucherinnen und Verbraucher, wie auch andere Konsumenten von Gas zum Sparen aufgerufen.

          Für den Fall einer Gasnotlage gibt es bereits grundlegende Regeln in der EU, die in der sogenannten SOS-Verordnung verankert sind. Diese regelt etwa, welche Kunden in einem Ernstfall noch mit Gas versorgt werden sollen. Haushalte und essenzielle soziale Dienste werden als geschützte Verbraucher besonders behandelt. Sie genießen eine besondere Stellung und ihnen kann von den Mitgliedsländern Vorrang eingeräumt werden.

          Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte bereits deutlich gemacht: Im Falle einer Gasmangellage müssten alle Verbraucher Beiträge zum Energiesparen leisten. Wie dies genau ausgestaltet wird, steht aber noch nicht fest.

          Konsequenzen für Unternehmen

          Der Entwurf der Kommission sieht vor, dass Unternehmen ihren Gasverbrauch jetzt schon reduzieren, beziehungsweise auf andere Energieträger umsteigen sollen. Dafür könnten Unternehmen finanzielle Anreize erhalten.

          Nach den derzeit geltenden EU-Regeln ist die Industrie grundsätzlich in einem Notfall nicht besser geschützt als Verbraucher. Das heißt, ihre Versorgung würde im äußersten Fall eingestellt. Theoretisch müsste die deutsche Industrie Gas an Haushalte eines Nachbarlands wie Österreich abgeben, falls das Land sich nicht anders versorgen kann und auch Deutschland keine weiteren Vorräte hat.

          Umgekehrt würden deutsche Haushalte über die Industrie von Nachbarländern versorgt, wenn es zum Äußersten käme. Dies wäre der allerletzte Ausweg und würde wohl nur eintreten, wenn Gas in mehreren Ländern gleichzeitig knapp wird. Die genauen Modalitäten wären dann auszuarbeiten.

          Schon jetzt gibt es Mitgliedsstaaten, die sich nicht an die Regeln halten wollen. So hat Ungarn vergangene Woche einen Notstand ausgerufen und angekündigt, dass es ab August kein Gas und andere Energieträger mehr an andere EU-Länder liefern will. Die EU-Kommission untersucht diesen Schritt gerade.

          Konsequenzen für EU-Länder

          Einem Entwurf des neuen Notfallplans zufolge sollen – wenn freiwillige Maßnahmen nicht mehr ausreichen – im Zweifel Einsparziele verpflichtend vorgegeben werden können, um in allen EU-Staaten eine Versorgung von privaten Haushalten und anderen besonders zu schützenden Konsumenten, etwa Krankenhäusern, sicherzustellen.

          Eine Voraussetzung für die Einführung von verpflichtenden Einsparzielen könnte laut dem Entwurf sein, dass mindestens zwei EU-Staaten wegen einer Unterversorgung mit Gas akute Notsituationen befürchten. Wie stark die EU-Staaten ihren Gasverbrauch reduzieren müssten, lassen die Entwürfe des Plans zunächst offen, im Gespräch waren zuletzt allerdings Zahlen von 5 bis 15 Prozent.

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