ESM und EU-Fiskalpakt : Däubler-Gmelin kündigt Verfassungsklage an
- Aktualisiert am

Herta Däubler-Gmelin mit Roman Huber (l Vorstand des Vereins Mehr Demokratie) und dem Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart (r) bei ihrer Pressekonferenz in Berlin. Bild: dpa
Lange hat man nichts gehört von der früheren Justizministerin Herta Däubler-Gmelin. Jetzt hat sie zusammen mit dem Rechtsprofessor Christoph Degenhart eine Verfassungsbeschwerde gegen den geplanten Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt angekündigt.
Der Rettungspolitik der Kanzlerin in der Schuldenkrise droht abermals Ungemach: Ein Bürgerbündnis hat eine Verfassungsbeschwerde gegen den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt angekündigt. Das Bündnis, dem neben der Organisation „Mehr Demokratie“ auch die Freien Wähler und die Partei ÖDP angehören, hat die Beschwerde für den Fall angekündigt, dass es kein Referendum über den ESM und den Fiskalpakt für eine straffere Haushaltsdisziplin in 25 der 27 EU-Staaten geben wird. Vertreten wird die Initiative von der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und dem Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart.
Hauptkritikpunkte sind laut Däubler-Gmelin, dass im ESM die Frage der Haftungshöhe Deutschlands letztlich unklar bleibe. Mit dem Euro-Rettungsschirm und dem Fiskalpakt würden das Haushalts- und Kontrollrecht des deutschen Parlaments in unzumutbarer Weise beschnitten. „Der Rubikon hin zu einem europäischen Bundesstaat wird überschritten“, sagte der Staatsrechtler Christoph Degenhart am Donnerstag in Berlin. Der Rechtsprofessor von der Universität Leipzig ist zusammen mit der früheren Bundesjustizministerin Klageführer für die angekündigte Verfassungsbeschwerde.
Initiative fordert Volksabstimmungen in allen betroffenen Ländern
Als „unmöglich“ bezeichnete die frühere Justizministerin das Vorgehen im Bundestag, wo die Verträge Ende März in erster Lesung beraten worden seien, obwohl die endgültige Fassung noch gar nicht vorliege. Europa werde keine Zukunft haben, wenn es nur noch eine Veranstaltung von Regierungseliten sei. Die Klage werde sich aber nicht gegen Europa oder die Gemeinschaftswährung wenden. Vielmehr gehe es darum, dass die demokratischen Mitwirkungsrechte nicht beschnitten werden dürften.
„Wir stellen die Demokratiefrage in den Vordergrund“, sagte der Vorstandssprecher von „Mehr Demokratie“, Michael Eifler. Es werde keine Zusammenarbeit mit Organisationen geben, die die europäische Integration infrage stellen.
Die Initiative fordert Volksabstimmungen über ESM- und Fiskalpakt in allen betroffenen Ländern. „Es muss eine breite öffentliche Diskussion über Demokratie in Europa geben, für die genügend Zeit bleibt.“ Die Initiative will ihre Klage nach Ratifizierung von ESM und Fiskalpakt einreichen.
Der ESM soll bis Ende Juni ratifiziert werden, weil er ab Juli den vorläufigen Krisenfonds EFSF ablösen soll. Mit dem Anfang März in Brüssel unterschriebenen Vertrag verpflichten sich die Unterzeichnerländer, striktere Haushaltsdisziplin zu befolgen als bisher. Ein Referendum wie in Irland ist in Deutschland nicht geplant.
Regierung gibt sich gelassen
Die Bundesregierung reagierte betont gelassen. Sie gehe davon aus, dass ESM und Fiskalpakt einer höchstrichterlichen Überprüfung standhielten und mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar seien, sagte ein Regierungssprecher. Klagen gegen den ESM und den Fiskalpakt
waren erwartet worden.
Im vergangenen Jahr war eine andere Verfassungbeschwerde gegen die Griechenlandhilfe und den EU-Rettungsschirm gescheitert. Damals hatte eine Gruppe um den Nürnberger Staatsrechts-Professor Karl Albrecht Schachtschneider und den Finanzexperten Joachim Starbatty, Wilhelm Nölling und Wilhelm Hankel geklagt. Das Bundesverfassungsgericht stärkte jedoch in der Entscheidung die Beteiligungsrechte des Bundestages: Künftige Finanzhilfen wurden an die Vorgabe gekoppelt, dass der Haushaltsausschuss jedem Schritt zustimmen muss. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle betonte damals, das Urteil dürfe dabei „nicht fehlgedeutet werden in eine verfassungsrechtliche Blanko-Ermächtigung für weitere Rettungspakete“. Der Bundestag dürfe sein Budgetrecht nicht in der Substanz aufgeben, weder ganz noch teilweise.
Herta Däubler-Gmelin war von 1998 bis 2002 Justizministerin im Kabinett von Gerhard Schröder. Sie verlor dann aber die Unterstützung des damaligen Bundeskanzlers, nachdem sie die Außenpolitik von George W. Bush angeblich mit der von Adolf Hitler in Verbindung gebracht haben soll. Einem Bericht des Schwäbischen Tagblatts zufolge hatte sie damals bei einem Wahlkampfgespräch mit Betriebsräten in ihrer Heimatstadt Tübingen gesagt, Präsident George W. Bush wolle mit seiner Außenpolitik im Irak von innenpolitischen Problemen ablenken, was man schon seit Adolf Hitler kenne. Sie bestritt die Äußerung in dieser Form zwar, aber die Empörung schlug hohe Wellen und sorgte für schwere Verstimmungen im deutsch-amerikanischen Verhältnis.