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Erbschaftsteuer-Reform : Worauf es bei der Erbschaftsteuer jetzt ankommt

Besonders teuer und begrenzt: Immobilien auf Sylt Bild: Jens Gyarmaty

Viele Ungerechtigkeiten sprechen für eine Reform der Erbschaftsteuer. Wichtig ist eine einheitliche Belastung. Mit einem Steuersatz von 10 Prozent sollten alle leben können – selbst vermögende Erblasser.

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          Die Erbschaftsteuer treibt viele um – allerdings ganz unterschiedlich: Den einen ist sie zu hoch, den anderen zu gering. Stoff zum Streiten bietet sie auf jeden Fall. Zuletzt sorgten die Änderungen zum Jahreswechsel für Aufregung. Das Finanzamt berechnet nun mit aktualisierten Kriterien den Wert von vererbten oder ge­schenkten Immobilien, wenn die Gutachterausschüsse vor Ort keine Daten für vergleichbare Objekte bereitstellen. Die Sorge ist groß, dass dies zu deutlich höheren Erbschaftsteuern führt.

          Wie immer in Deutschland ist die Sache komplex. Die Höhe der Erbschaftsteuer und der damit eng verbundenen Schenkungsteuer hängt von vielen Faktoren ab: Vermögenshöhe, Verwandtschaftsgrad, Übertragung mit warmer oder kalter Hand. Nicht zuletzt spielt die Art des Vermögens eine wichtige Rolle. Unternehmenserben, die den Betrieb fortführen, können einen Großteil der Steuer gleichsam abarbeiten, vielfach die Last sogar auf null drücken. Gleichzeitig kann das Familienheim, wenn es an den Ehegatten oder ein Kind geht und diese darin leben, steuerfrei übertragen werden, zumindest wenn es kein Palast ist.

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