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Erben und Vererben : Wie die Geliebte zur Haupterbin wird

Bild: F.A.Z.

Kinder und Partner haben immer Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes. Wer auch andere bedenken will, braucht ein gutes Testament.

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          James Dean hätte sich im Grab herumgedreht, wenn er geahnt hätte, was mit seinem Vermögen passiert. Als der beliebte Hollywood-Star 1955 mit seinem Sportwagen in den Tod raste, wurde sein verhaßter Vater Alleinerbe.

          Dyrk Scherff
          Redakteur im Ressort „Wert“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

          Es galt die gesetzliche Erbfolge, denn Dean hatte es versäumt, ein Testament abzuschließen. Kein Wunder, war er doch erst 24 Jahre alt, als er starb. Und sein Vermögen war noch bescheiden. Außer einer Lebensversicherung über 100.000 Dollar fanden sich nur die Lizenzrechte für seine drei Filme, die erst später viel Geld brachten. Auch 70 Prozent der Deutschen machen diesen Fehler. Aber wie können sie es besser machen? Hier sind die wichtigsten Antworten.

          Wer sollte ein Testament machen?

          Liegt kein Testament vor, wird das Vermögen nach der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt (siehe Grafik). Vor allem Kinder und Ehegatte werden dann bedacht. "Wer das nicht will, sollte ein Testament schreiben - auch schon in jungen Jahren. Und es alle zwei Jahre überprüfen", rät Kai Henke, Vorstandsvorsitzender der Sarasin Wertpapierhandelsbank, die vermögende Privatkunden auch in Erbfragen zur Seite steht. Denn ein Autounfall à la James Dean ist schnell passiert. Und wer komplizierte Vermögensverhältnisse hat, die für Streit sorgen könnten, braucht ebenfalls ein Testament.

          Wie sollte das Testament geschrieben sein?

          Vor allem handschriftlich, mit Unterschrift und am besten erst nach Beratung von Anwalt oder Notar. Denn die erbschaftsteuerlichen Regelungen sind so komplex, daß unklare Aussagen und falsch verwendete Rechtsbegriffe schnell zu Streit zwischen den Erben führen. Um den zu vermeiden, kann es helfen, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, der den Erben bei der Aufteilung des Vermögens hilft.

          Die Gebühren für den Anwalt richten sich nach der Höhe des vererbten Vermögens. Im Testament werden ein oder mehrere Erben eingesetzt und festgelegt, wieviel Prozent des Vermögens sie bekommen. Wer einzelne Gegenstände vererben will, schreibt dagegen ein Vermächtnis. Die Bedachten werden dann aber nicht zu Erben im Sinne des Gesetzes. Vererbt werden kann auch an eine Einrichtung wie die Kirche oder einen Verein, nicht aber an das geliebte Haustier. Für den Fall, daß der Erbe vor dem Tod des Erblassers stirbt, sollte ein Ersatzerbe benannt werden.

          Wie mache ich meine Frau oder meine Lieblingstochter zur Alleinerbin?

          Mit dem "Berliner Testament" geht das Erbe vollständig auf den Ehepartner über. "Aber die Kinder können weiter auf ihren Pflichtteil pochen", betont Stephan Scherer, Fachmann für Erbangelegenheiten bei der Kanzlei Shearman & Stirling. Gleiches gilt, wenn ein Kind oder gar die Geliebte als Alleinerbe eingesetzt wird. Dann können Ehepartner und nicht bedachte Kinder ihren Pflichtteil fordern. Der beträgt die Hälfte des Anteils, der bei gesetzlicher Erbfolge gezahlt würde.

          Wie kann man die Zahlung eines Pflichtteils verhindern?

          Man kann die, die ein Anrecht auf diesen Anteil haben, zu einer Verzichtserklärung bewegen. Etwa, indem man sie mit Geld entschädigt. Umständlicher ist es, Immobilien in Ländern zu erwerben, die keinen Pflichtteil kennen. In den Vereinigten Staaten oder England ist das so. "Dann gilt dortiges Recht, und die Immobilie wird nicht in die Berechnung des Pflichtteils einbezogen", betont Scherer. Noch radikaler sei es, die Staatsbürgerschaft zu wechseln. Sie ist entscheidend für die Frage, welches Recht angewandt wird und ob es einen Pflichtteil gibt. Abmildern läßt sich der Pflichtteil für die Kinder, indem die Eheleute von Gütertrennung auf eine Zugewinngemeinschaft umsatteln. Dann beträgt er nur 25 statt bestenfalls 37,5 Prozent.

          Wie verhindere ich, daß der ungeliebte Schwiegersohn etwas erbt?

          Angenommen, die Tochter hat geerbt und stirbt dann selbst. Dann bekommt auch ihr Ehemann einen Teil des Erbes des Schwiegervaters. "Wenn der Vater das verhindern will, sollte er seine Tochter als Vorerbin und deren Kinder oder andere Angehörige als Nacherben einsetzen", rät Scherer. Dann bekommen seine Enkelkinder oder andere Familienmitglieder und nicht der Schwiegersohn sein Erbe, wenn auch die Tochter stirbt. Mit ähnlichem Verfahren kann auch verhindert werden, daß die geschiedene Frau einen Erbteil bekommt, wenn das gemeinsame Kind stirbt.

          Wie vererbe ich ein Unternehmen?

          Häufig wird nicht bedacht, daß Erbschaftsteuer anfällt und ungeliebte Familienmitglieder ihren Pflichtteil fordern. Wer ein Unternehmen oder Häuser vererbt, muß daran denken. "Es mußten schon Firmen verkauft werden, weil die flüssigen Mittel nicht ausreichten, um die Ansprüche des Fiskus oder der Enterbten zu befriedigen", warnt Sarasin-Experte Henke.

          Scherer empfiehlt deswegen: "Es ist sinnvoll, von denen, die einen Pflichtteil verlangen können, eine Verzichtserklärung einzuholen." Notfalls gegen Geld. Gelingt das nicht, sollte versucht werden, den Enterbten dafür zu gewinnen, auf Bares zu verzichten und statt dessen etwa ein Grundstück zu akzeptieren. Oder einzuwilligen, bei der Berechnung des Pflichtanteils das Unternehmen aus dem Vermögen herauszurechnen. Gelingt das, muß der erbende künftige Unternehmer mit genug Barmitteln ausgestattet werden, damit er zahlen kann. Dazu könnte er etwa mit dem Wertpapierdepot bedacht werden.

          Gewußt wie

          Steuersparend vererben

          1. Mitte des Jahres will das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob die bestehende Erbschaftsteuer grundgesetzgemäß ist. Die Regierung will danach die Steuer überarbeiten.

          2. 80 Prozent der Erbfälle bleiben steuerfrei: wegen der hohen Freibeträge . Der Ehegatte muß 307.000 Euro, Kinder, Enkel (wenn ihre Eltern verstorben sind) und Stiefkinder müssen 205.000 Euro nicht versteuern. Zusätzlich haben sie einen Versorgungsfreibetrag, der aber um Versorgungsbezüge gekürzt wird. Andere erhalten je nach Steuerklasse Freibeträge zwischen 51.200 und 1.100 Euro.

          3. Die Freibeträge gelten auch für Schenkungen vor dem Tod. Alle zehn Jahre dürfen sie neu in Anspruch genommen werden. Eltern sollten daher früh Vermögen auf die Kinder übertragen. Die Erträge daraus können aber weiter an die Eltern fließen.

          4. Einzelne Vermögensteile wie Immobilien oder Lebensversicherungen sind steuerlich begünstigt. Umschichtungen bieten sich daher an.

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