BGH-Urteil
Erben haben Zugang zu Konten in sozialen Netzwerken
Erben dürfen auf Konten von Verstorbenen in sozialen Netzwerken wie Facebook zugreifen. Dieses Grundsatzurteil verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe.
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Erben haben Zugang zu Konten in sozialen Netzwerken
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Erben haben Zugang zu Konten in sozialen Netzwerken
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Erben dürfen auf Konten von Verstorbenen in sozialen Netzwerken wie Facebook zugreifen. Dieses Grundsatzurteil verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe.
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