https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/entscheidung-in-karlsruhe-verfassungsrichter-erlauben-esm-und-fiskalpakt-unter-auflagen-11887268.html

Entscheidung in Karlsruhe : Verfassungsrichter erlauben ESM und Fiskalpakt unter Auflagen

  • -Aktualisiert am
Ja, aber: Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts

Ja, aber: Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts Bild: REUTERS

Das Bundesverfassungsgericht hat den Euro-Rettungsschirm ESM unter Vorbehalten genehmigt. Es müsse aber sichergestellt werden, dass die Haftung Deutschlands auf die vereinbarten 190 Milliarden Euro beschränkt bleibe, sagte der Präsident des Gerichts, Voßkuhle. 

          2 Min.

          Das Bundesverfassungsgericht hat die Ratifizierung des dauerhaften Euro-Rettungsfonds ESM und des europäischen Fiskalpakts durch Bundespräsident Joachim Gauck nur unter Auflagen erlaubt. Die Zahlungsverpflichtungen dürfen demnach nicht 190 Milliarden Euro übersteigen. Auch muss der Bundestag jeweils beteiligt werden. Das sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Mittwochmorgen in Karlsruhe. Außerdem dürfe die Schweigepflicht für alle ESM-Mitarbeiter nicht dazu führen, dass der Bundestag nicht ausreichend unterrichtet werde.

          Damit kann Deutschland dem permanenten Euro-Rettungsschirm ESM unter Erklärung entsprechender völkerrechtlicher Vorbehalte beitreten. Deutschland hat bislang als einziges Euro-Land den Vertrag über den "Europäischen Stabilitätsmechanismus" ESM noch nicht ratifiziert. Erst mit der Beteiligung des größten Mitgliedsstaats kann der Rettungsschirm in Kraft treten.

          Voßkuhle: „Wir haben nicht über die Zweckmäßigkeit und Sinnhaftigkeit des Rettungspaketes entschieden“

          Das Gericht hat nicht über die Zweckmäßigkeit und Sinnhaftigkeit des Rettungspaketes entschieden, sagte Gerichtspräsident Voßkuhle. „Das ist und bleibt Aufgabe der Politik.“ Niemand könne mit Sicherheit sagen, welche Maßnahmen für Deutschland und die Zukunft Europas in der Krise tatsächlich am besten seien.

          Karlsruhe : Bundesverfassungsgericht macht Weg für ESM frei

          Den Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank werde das Gericht erst im Hauptsacheverfahren prüfen. Dann werde festgestellt, ob dieses Verfahren als sogenannter ausbrechender Rechtsakt den Ermächtigungsrahmen der deutschen Zustimmungsgesetze in den Unionsverträgen sprenge.

          Das Gericht entschied damit über rund 37.000 Verfassungsbeschwerden des überparteilichen Vereins „Mehr Demokratie“ sowie des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler und der Linksfraktion im Bundestag. Geklagt hatte auch unter anderem eine „Professorengruppe“ von Wirtschafts- und Rechtswissenschaftlern.

          Noch am Wochenende hatte Gauweiler einen Eilantrag nachgeschoben, der sich gegen die Ankündigung der Europäischen Zentralbank (EZB) richtete, unbegrenzt Anleihen von Krisenländern aufzukaufen. Diesen Antrag lehnte Voßkuhle jetzt ausdrücklich ab. Das Gericht behalte sich allerdings vor, im Hauptsacheverfahren zu prüfen, ob die EZB ihre Kompetenzen überschritten habe.

          „Die Prüfung hat ergeben, dass die angegriffenen Gesetze die Verfassung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht verletzen“, sagte Voßkuhle.

          Streng genommen handelt es sich bei dem jetzt verkündeten Richterspruch nur um eine vorläufige Eilentscheidung. Da sich die Richter aber nach der mündlichen Verhandlung im Juli ungewöhnlich viel Zeit genommen haben, wird allgemein damit gerechnet, dass das in einigen Monaten erwartete endgültige Urteil nicht anders ausfallen, sondern lediglich einige Ergänzungen enthalten wird.

           [Zur Pressemittelung des Bundesverfassungsgerichts]

          Weitere Themen

          Die Milliarde ist geknackt

          Knaus Tabbert : Die Milliarde ist geknackt

          Wohnmobile und Wohnwagen bleiben gefragt. Die Knaus Tabbert AG hat 2022 erstmals mehr als eine Milliarde Euro Umsatz erzielt und fast 30.000 Fahrzeuge verkauft.

          Topmeldungen

          Newsletter

          Immer auf dem Laufenden Sie haben Post! Die wichtigsten Nachrichten direkt in Ihre Mailbox. Sie können bis zu 5 Newsletter gleichzeitig auswählen Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.
          Vielen Dank für Ihr Interesse an den F.A.Z.-Newslettern. Sie erhalten in wenigen Minuten eine E-Mail, um Ihre Newsletterbestellung zu bestätigen.