Qualifizierte Arbeitskräfte : Neues Punktesystem für Einwanderung beschlossen
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Arbeitsminister Hubertus Heil und Innenministerin Nancy Faeser (beide SPD) nach der Sitzung des Bundeskabinetts in Berlin Bild: dpa
Die Bundesregierung hat neue Regeln beschlossen, wie qualifizierte Arbeitskräfte leichter nach Deutschland kommen können. Außerdem wird die Aus- und Weiterbildung gestärkt. Ein Überblick über alle Änderungen.
Die Bundesregierung hat am Mittwoch zwei Gesetze und eine Verordnung auf den Weg gebracht, die darauf abzielen, dass es in Deutschland genügend und gut ausgebildete Arbeitskräfte gibt. Weil die geburtenstarken Jahrgänge der 1960er-Jahre nach und nach in Rente gehen, schrumpft das Arbeitskräfteangebot auf längere Sicht. Bis zum Jahr 2035 könnten bis zu sieben Millionen Personen weniger dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, hat das IAB-Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit ausgerechnet.
Die Bundesregierung will daher mehr Arbeitskräfte aus dem Ausland nach Deutschland holen und zugleich die Weiterbildung während des Berufslebens stärken. Dabei geht es nicht nur um Fachkräfte, sondern auch um Arbeitskräfte ohne anerkannte Berufsabschlüsse, die auf Grundlage eines neuen Punktesystems nach Deutschland kommen können.
Ausbildungsgarantie und Mobilitätsprämie
Mit einer Ausbildungsgarantie will die Bundesregierung möglichst allen jungen Menschen, die in Deutschland eine Ausbildung machen wollen, zu einem entsprechenden Platz verhelfen. Das sieht der Entwurf für ein neues Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin verabschiedete.
Vorrang haben sollen dabei weiter Ausbildungsplätze in Unternehmen. So soll es jungen Menschen mit einer Mobilitätsprämie erleichtert werden, auch Ausbildungsplätze in weiter entfernt liegenden Regionen anzunehmen. Junge Menschen, die ihre Berufswahl noch nicht getroffen haben, sollen durch ein Praktikum zur Berufsorientierung gefördert werden können.
Qualifizierungsgeld für Beschäftigte im Strukturwandel
Neu geschaffen werden soll zusätzlich ein Anspruch auf außerbetriebliche Ausbildung, so dass junge Menschen auch ohne regulären Ausbildungsplatz entsprechende Perspektiven bekommen. „Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen soll, wo erforderlich, ergänzend genutzt werden, bleibt aber „Ultima Ratio“", so der Entwurf, also letztes Mittel.
Das Weiterbildungsgesetz sieht zudem unter anderem ein Qualifizierungsgeld vor. Beschäftigte in Unternehmen im Strukturwandel sollen für eine Weiterqualifizierung freigestellt werden können. Von der Bundesagentur für Arbeit sollen sie dann ein Qualifizierungsgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent des Nettolohns als Lohnersatz bekommen können.
Bildungszeit noch nicht umgesetzt
Vereinfacht werden soll ferner die Weiterbildungsförderung von Beschäftigten. Ziel der geplanten Schritte ist es, dass sich Beschäftigte angesichts des Wandels in den Unternehmen und des zunehmenden Fachkräftemangels gezielt während ihres Berufslebens weiterbilden.
Vorerst noch nicht umgesetzt werden soll hingegen die von Arbeitsminister Heil angekündigte Bildungszeit nach österreichischem Vorbild. Beschäftigte sollten sich künftig ein Jahr bezahlt weiterbilden können. Nun soll die Einführung einer Bildungszeit zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wie es hieß. In Regierungskreisen hieß es, das Vorhaben sei auf ein zweites Weiterbildungsgesetz verschoben worden, da das Finanzministerium Bedenken angemeldet habe.
Drei Wege nach Deutschland
Außerdem soll Deutschland für qualifizierte Arbeitskräfte attraktiver werden. So sollen Arbeitskräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) leichter nach Deutschland kommen können. Innerhalb der EU gibt es für Arbeitskräfte bereits keine echten Grenzen mehr. Im Gesetzentwurf heißt es, die Regelungen könnten die Arbeitskräfte-Einwanderung aus Drittstaaten um jährlich 60.000 Personen erhöhen. Das entspräche etwa einer Verdoppelung der Zuwanderung zu Erwerbszwecken aus Drittstaaten im Jahr 2019 vor der Corona-Pandemie. 2021 kamen mit Aufenthaltstiteln oder Visa zu Erwerbszwecken etwa 40.000 Personen aus Drittstaaten nach Deutschland. Drei Wege sollen nach Deutschland führen: