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Eilantrag in Vorbereitung : Kraftwerksbetreiber Steag will gegen Kohleausstieg klagen

  • Aktualisiert am

Kühlturm eines Steag-Kraftwerks in Recklinghausen Bild: dpa

Der Essener Energiekonzern Steag fordert eine bessere Entschädigung für das Abschalten seiner Anlagen. Zudem wertet er das Kohleausstiegsgesetz als unzulässigen Eingriff in seine Eigentumsrechte.

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          Der Essener Energiekonzern Steag, einer der größten Betreiber von Steinkohlekraftwerken in Deutschland, will vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz zum Kohleausstieg klagen. „Wir sind in den letzten Vorbereitungen für einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht“, bestätigte ein Steag-Sprecher am Mittwoch der F.A.Z. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ berichtet, Steag wolle den Kohleausstieg nicht stoppen, fordere aber eine bessere Entschädigung für das Abschalten seiner Anlagen. Steag sehe in den Gesetzesregelungen unzulässige Eingriffe in seine Eigentumsrechte.

          Der mehreren Ruhrgebietskommunen gehörende Steinkohleverstromer hatte bereits nach Verabschiedung des Ausstiegsgesetzes eine „fundamentale Ungleichbehandlung von Braun- und Steinkohlekraftwerken“ beklagt. Während es für die Braunkohle verbindliche Zeitpläne und feste Entschädigungssummen gebe, würden die Steinkohlekraftwerke in schwer kalkulierbare Stilllegungsauktionen mit ungewissem Ausgang gedrängt, hatte Steag-Chef Joachim Rumstadt gesagt. Steag behalte sich deshalb vor, Rechtsschutzmöglichkeiten gegen das Gesetz zu nutzen.

          Bundestag und Bundesrat hatten Anfang Juli den schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038 beschlossen. Die Bedingungen für das Abschalten der Steinkohlekraftwerke waren zwar noch kurz vor Verabschiedung des Gesetzes zugunsten der Steinkohleindustrie verbessert worden. Steag reicht das aber nicht aus. Auch aus den Kommunen, denen das Unternehmen mit Kraftwerken in NRW und dem Saarland gehört, war Kritik gekommen.

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