Landwirt klagt in Karlsruhe
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Ein Landwirtschaftlicher Lohnunternehmer fährt in Gollern, Niedersachsen Mist von Kühen auf einem Feld aus. Bild: dpa
Die neuen Regeln seien „ökonomisch und ökologisch falsch“. Ein Landwirt klagt gegen die Düngemittelverordnung.
Der Streit um die neue Düngemittelverordnung spitzt sich zu. Am Dienstag hat ein Landwirt aus Niedersachsen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen das umstrittene Regelwerk eingelegt. Es ist die erste Klage auf Bundesebene. Unterstützung bekommt er dabei vom ostfriesischen Ableger der Protestbewegung „Land schafft Verbindung“ und der Interessenvertretung Freie Bauern. Die im Frühjahr verabschiedete Verschärfung der Düngemittelverordnung zur Absenkung des hohen Nitratgehalts im Grundwasser ist vielen Landwirten ein Dorn im Auge. Sie fürchten, dass dadurch nicht mehr ausreichend gedüngt werden könne.

Redakteurin in der Wirtschaft.
Beschwerdeführer Jens Soeken, der Kühe hält und einen Grünlandbetrieb bewirtschaftet, erklärte, seine Klage richte sich nicht gegen das Ziel des Grundwasserschutzes. Es gehe ihm vielmehr um die „vielen sinnlosen“ Auflagen. So unterliege sein Betrieb einer Stickstoffobergrenze für organische Düngemittel, wozu auch Gülle zählt, obwohl die Flächen außerhalb eines als besonders belastet ausgewiesenen Gebiets lägen. „Wenn der Staat mir vorschreibt, dass ich meine Pflanzen nicht mehr mit meinem eigenen organischen Dünger bedarfsgerecht ernähren darf, dann ist das ökonomisch und ökologisch falsch, und es ist auch rechtlich nicht haltbar“, sagte Soeken.
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