EU-Urheberrecht : Von wegen keine Uploadfilter!
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Innerhalb der nächsten zwei Jahre muss Deutschland das neue EU-Urheberrecht umsetzen – ohne Uploadfilter. Das verspricht jedenfalls die CDU. F.A.Z.-Redakteur Hendrik Wieduwilt hat daran seine Zweifel.
Der Streit um das neue EU-Urheberrecht hat in Deutschland und Europa im Frühjahr für viel Aufsehen gesorgt. Während besonders konservative EU-Abgeordnete unter Führung des CDU-Politikers Axel Voss leidenschaftlich für die Durchsetzung des neuen Gesetzes kämpften, protestierten hierzulande vor allem junge Menschen und Youtuber gegen die geplanten Maßnahmen rund um den berühmt gewordenen Artikel 13 – der inzwischen als Artikel 17 gelistet wird – und in dem es um die mögliche Einführung sogenannter Upload-Filter geht, mit denen Plattformen wie Youtube alle Inhalte, die Nutzer auf ihnen ins Netz stellen wollen, vorab durchleuchtet werden könnten. Die Befürchtung: Diese Software könnte Uploads massenhaft zu Unrecht blockieren.
Im April dieses Jahres stimmte die Mehrheit der EU-Parlamentarier sowie des EU-Ministerrats dennoch für die Richtlinie. Innerhalb der nächsten zwei Jahre muss Deutschland das neue EU-Urheberrecht nun umsetzen – allerdings ohne Uploadfilter. Das verspricht zumindest die CDU. F.A.Z.-Redakteur Hendrik Wieduwilt hat daran nach Prüfung aktueller Aufsätze seine Zweifel – und begründet diese im obigen Video. Seinen im Video erwähnten Aufsatz von Tobias Lutzi können Sie hier nachlesen. Die von ihm ebenfalls genannten Aufsätze von Gerald Spindler und Caroline Volkmann sind nachzulesen in der Zeitschrift „Computer & Recht“ in den Heften 05/2019 und 06/2019.