Urteil zu „Gefällt mir“-Button : Pseudoschutz
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Facebook saugt, wo immer es den Daumen hochreckt, Daten über die Nutzer ab Bild: dpa
Der Europäische Gerichtshof hat den Verwendern des „Gefällt mir“-Knopfs schwierige juristische Fragen auf den Weg gegeben. Ein Sieg für die Nutzer ist das Urteil nicht.
Das Bild vom „Datenkraken“ gehört zu den ideologisch gefärbten Verteufelungen Sozialer Netzwerke und Suchmaschinen. Und doch stimmte es auch ein wenig: Immerhin ist Facebook durch den „Gefällt mir“-Knopf auf vielen Internetseiten präsent und saugt, wo immer es den Daumen hochreckt, Daten über die Nutzer ab.
Der Europäische Gerichtshof hat nun die Konsequenz gezogen und den Verwendern des „Gefällt mir“-Knopfs schwierige juristische Fragen auf den Weg gegeben. Verzagte Unternehmen werden künftig auf eine Einwilligung ihrer Webseiten-Besucher setzen. Der Nutzer ist schließlich schon derart auf das stumpfe Abklicken von Schildchen und Warnungen dressiert, dass diese im Grunde auch auf Klingonisch verfasst sein könnten – Souveränität über seine Daten gewinnt er so nicht. Datenschutzfreunde feiern das Button-Urteil dennoch als Sieg über die gierigen Datenkonzerne.
Doch der Gerichtshof trifft mit der Entscheidung kaum den Konzern, sondern diejenigen, die an seinen Tentakeln hängen: Nutzer müssen klicken, Webseitenbetreiber zum Anwalt und alle haben Kopfschmerzen. Schutz vor einer realen Gefahr bringt auch diese Datenschutzverschärfung nicht.