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Nach Urteil in Frankfurt : Uber passt sich an

  • -Aktualisiert am

Seitens der Politik kann Uber nur auf wenig Unterstützung hoffen. Bild: dpa

Der Fahrdienstsvermittler Uber ändert nach einem Urteil des Frankfurter Landgerichts sein Modell zur Vermittlung von Fahrten in Deutschland. Ziel ist, dass sein wichtigstes Angebot nicht gestoppt wird.

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          Der Fahrdienst Uber hat eine Reaktion auf die kürzlich erlittene Niederlage vor dem Landgericht Frankfurt angekündigt. Der Dienst ist global bekannt dafür, Privatleute zu vermitteln, die für Geld Nutzer in ihren Wagen mitnehmen („Uber Pop“).

          In Deutschland wie auch in anderen Ländern hat Uber mit erheblichen rechtlichen Widerständen zu kämpfen und kooperiert mit Mietwagenunternehmen. Doch auch das schien den Frankfurter Richtern in dieser Form rechtswidrig: Uber sei selbst Erbringer der Dienstleistung und müsse daher über eine Mietwagenkonzession verfügen, hieß es in dem Urteil.

          „Wir haben unser Vermittlungsmodell komplett neu aufgesetzt, um den Anforderungen des Urteils des Landgerichts Frankfurt zu entsprechen“, sagte ein Unternehmenssprecher. Die Änderungen seien schon verbreitet worden, als sich der Ausgang des Verfahrens in Frankfurt abzeichnete. Dabei sehe der Konzern eigens für Deutschland entwickelte Prozeduren vor. Dem Nutzer wird künftig angezeigt, welches lizenzierte Personenbeförderungsunternehmen die Fahrt übernimmt. Man werde aber „sehr wahrscheinlich“ Berufung einlegen.

          Regel aus den Achtziger Jahren

          Uber muss in Deutschland also weiterhin einige Verrenkungen vornehmen. Das hierfür maßgeblich verantwortliche Personenbeförderungsrecht unterscheidet die traditionell getrennten Branchen der Mietwagenvermietung und des Taxigewerbes. Es sieht deshalb für Mietwagen unter anderem eine Rückkehrpflicht vor: Sie müssen nach einem Auftrag also an den Betriebssitz zurückkehren. Die Regel stammt aus den Achtziger Jahren und sollte verhindern, dass dank der in den Sechziger Jahren aufkommenden Funktechnologie die Grenze zwischen Taxis und Mietwagen aufgelöst wurde. Zuvor mussten Taxis schlicht zurückkehren, um den nächsten Auftrag entgegenzunehmen. Die Taxibranche beruft sich auf das Bundesverfassungsgericht: Es hatte im Jahr 1989 die Rückkehrpflicht für verfassungsgemäß gehalten, weil sie in aller Regel nicht dazu führe, dass Mietwagenunternehmer wegen finanzieller Belastungen aufgeben müssen.

          Seitens der Politik kann der Konzern nur auf wenig Unterstützung hoffen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), der sich vor Monaten vor dem Brandenburger Tor in Berlin von Hunderten Taxifahrern ausbuhen lassen musste, hatte eine Liberalisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen zwar ins Visier genommen. Doch derzeit sieht es nicht so aus, dass an einer der größten Hürden, der Rückkehrpflicht, etwas geändert würde. Zuletzt hatte sich abgezeichnet, dass lediglich Spielraum für die Kommunen geschaffen werden solle, damit diese dann nach eigenem Ermessen über die Rückkehrpflicht entscheiden. Ein Sprecher Scheuers sagte lediglich, es sei „alles noch im Fluss“.

          Uber ist nicht nur Konkurrent der Taxifahrer sondern stellt auch den Öffentlichen Nahverkehr vor Herausforderungen – manch ein Anbieter sieht in dem Dienst eine Konkurrenz. Langfristig könnte Uber als Anbieter autonomer Fahrzeuge auch mit Digitalkonzernen wie Google konkurrieren. Global steht Uber in vielen Ländern unter Druck des Gesetzgebers. Uber Pop ist etwa auch in Italien, Frankreich, den Niederlanden und Finnland unzulässig.

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