Gesichtserkennung : Richter lässt Sammelklage gegen Facebook zu
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Facebook führt demnächst seine Gesichtserkennung in Europa wieder ein. Bild: dpa
In einem amerikanischen Bundesstaat dürfen biometrische Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers erhoben werden. Für Facebook könnte das nun teuer werden.
Facebook ist es nicht gelungen, im jahrelangen Streit um Gesichtserkennung im amerikanischen Bundesstaat Illinois eine womöglich teure Sammelklage zu verhindern. Ein Richter in San Francisco entschied, dass jeder Einwohner des Staates, dessen Gesichtszüge von Facebook nach dem 7. Juni 2011 erfasst wurden, sich an der Klage beteiligen kann. Es geht um eine Funktion, mittels derer Facebook-Nutzer in Fotos automatisch erkannt und für ihre Freunde sichtbar markiert werden können.
Das Gesetz in Illinois sieht vor, dass biometrische Informationen nur nach ausdrücklicher Zustimmung eines Nutzers erhoben werden können. Es sieht Strafen von 1000 Dollar pro Verstoß durch Nachlässigkeit und 5000 Dollar für jede bewusste Verletzung vor. Mit potentiell Millionen betroffenen Nutzern könnten zumindest die Forderungen an Facebook also mit Leichtigkeit in die Milliarden gehen.
In den Vereinigten Staaten sind Illinois und Texas die einzigen Bundesstaaten mit solchen weitreichenden Einschränkungen. Facebook bestreitet Gesetzesverstöße und will sich weiter vehement gegen die Vorwürfe in der bereits im Jahr 2015 eingereichten Klage wehren.
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Für Nutzer in Europa hat der Fall keine Auswirkungen. Hier führt Facebook mit der Ende Mai greifenden EU-Datenschutzgrundverordnung die Gesichtserkennungsfunktion nach jahrelanger Pause sogar wieder ein.
Facebook hatte die Funktion in Europa zunächst im Sommer 2011 freigeschaltet, stieß dabei aber auf den Widerstand europäischer Datenschützer. Deshalb stoppte der Konzern die Gesichtserkennung und verpflichtete sich im Herbst des Jahres 2012, die dabei erzeugten Daten wieder zu löschen.