Start-up-Gründung vom Sofa aus
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Eine Frau sitzt in ihrem Homeoffice in Hannover (Symbolbild). Bild: Patrick Slesiona
Wer eine Gesellschaft gründen möchte, kann bald auch bequem per Video zum Notar. Die nötige Sicherheit soll dafür gewährleistet werden. Ein Gastbeitrag.
Für Start-ups ist dieser Besuch bisher obligatorisch: Wer eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründen will, muss persönlich vor einem Notar erscheinen. Das bedeutet häufig einen besonderen Aufwand. Damit könnte bald Schluss sein: Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) verabschiedet. Wird er Gesetz, können Gründer künftig eine GmbH oder eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in vollständig elektronischer Form errichten – und zwar ohne dass die Beteiligten persönlich bei einer hoheitlichen Stelle vorstellig werden müssen.
Das bedeutet, Unternehmen und Bürger werden voraussichtlich ab 1. August 2022 die Möglichkeit erhalten, bequem vom eigenen Schreibtisch – oder vom eigenen Sofa – aus unter Einhaltung hoher Sicherheitsstandards ein Unternehmen zu gründen. Die Eintragung in das Handelsregister soll innerhalb von zehn Tagen erfolgen. Verwenden die Gründer das vorgesehene Musterprotokoll, soll es mit fünf Tagen noch schneller gehen. Zudem können künftig alle zur Online-Gründung erforderlichen Dokumente in elektronischer Form übermittelt werden. Gleiches gilt für im Zuge der Gründung zu leistende Einlagen auf das Stammkapital.
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