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Zu viel Marktmacht? : Jetzt knöpft sich das Kartellamt den Bezahldienst Paypal vor

Beliebter Bezahldienst Bild: Reuters

Der Online-Zahlungsdienst soll seine starke Marktposition missbrauchen. Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärt, was nun folgt.

          2 Min.

          Einfach, bequem und schnell: Der Online-Bezahldienst Paypal ist in Deutschland sehr beliebt. Verschiedene Untersuchungen sehen ihn als führenden Anbieter auf diesem Markt. Aber die starke Position hat möglicherweise eine Schattenseite: Das Bundeskartellamt hegt den Verdacht, dass Paypal seine Favoritenrolle ausnutzt, um Wettbewerber zu behindern und die Preise hoch zu halten. Am Montag hat die Bonner Wettbewerbsbehörde deshalb ein Verfahren gegen die in Luxemburg ansässige Europagesellschaft eingeleitet.

          Helmut Bünder
          Wirtschaftskorrespondent in Düsseldorf.

          Konkret geht es um zwei Klauseln aus den Nutzungsbedingungen in Deutschland. In seinen „Regeln zu Aufschlägen“ verbietet der Zahlungsdienst angeschlossenen Handelsunternehmen Rabatte auf Waren und Dienstleistungen, wenn die Kunden ein günstigeres Bezahlungsverfahren als Paypal wählen. In ähnlicher Weise ist das Kartellamt bereits gegen andere Onlineplattformen wie etwa Booking.com vorgegangen, die versuchen, für sich die jeweils besten Preise zu erzwingen. Nicht hinnehmen wollen die Wettbewerbshüter außerdem, dass Paypal Händlern untersagt, Präferenzen für andere Zahlungsmethoden zum Ausdruck zu bringen oder deren Nutzung für die Kunden bequemer zu gestalten.

          Hohe Gebühren?

          „Diese Klauseln könnten den Wettbewerb beschränken und einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot darstellen“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Wenn Händler daran gehindert würden, die unterschiedlich hohen Kosten verschiedener Zahlungsmethoden über Aufschläge oder Rabatte zu berücksichtigen, würden andere Zahlungsverfahren verdrängt oder kämen gar nicht erst auf den Markt. „Leidtragende wären dann insbesondere auch die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese höheren Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen“, sagte Mundt. Eine Reaktion von Paypal ließ zunächst auf sich warten. Paypal-Aktien gaben im vorbörslichen amerikanischen Handel um mehr als 2 Prozent nach, was allerdings auch mit Berichten über ein neues Konkurrenzprodukt zusammenhängen könnte.

          Das Kartellamt will nun im nächsten Schritt genauer überprüfen, inwieweit Onlinehändler darauf angewiesen sind, Paypal als Zahlungsmethode anzubieten. Der Händlerbund, eine Branchenvereinigung von Onlinehändlern, verweist auf seiner Internetseite auf eine Analyse von Statista Global Consumer Survey, wonach Paypal bei Onlinekäufern sehr geschätzt werde. Mit einem Beliebtheitswert von 93 Prozent kam Paypal in dieser Umfrage vor Konkurrenten wie Klarna, Amazon Pay und den Zahldiensten von Google und Apple auf den mit Abstand besten Wert.

          Während die Zahlung für die Käufer kostenlos ist, bittet Paypal die Händler kräftig zur Kasse: Das Kartellamt bezieht sich auf Untersuchungen, wonach das Unternehmen einer der teuersten Online-Zahlungsdienste ist. Gemäß der Paypal-Preisliste betrage die Standardgebühr in Deutschland derzeit 2,49 bis 2,99 Prozent des Zahlungsbetrages. Hinzu kämen 34 bis 39 Cent je Zahlung. Anders als etwa die Versandkosten für die Pakete würden diese Kosten auf der Endkundenrechnung zumeist nicht separat ausgewiesen.

          Das Verfahren gegen Paypal wird nach dem „klassischen“ Instrumentarium des Wettbewerbsrechts geführt. Die Sondervorschriften für die Digitalwirtschaft, die dem Kartellamt größere Rechte einräumen und den Gerichtsweg verkürzen, kommen darin nicht zur Anwendung. Diese gelten für Internetkonzerne mit „überragender marktübergreifender Bedeutung“ für den Wettbewerb. Bisher hat das Kartellamt Apple, Google, Amazon und Facebook (Meta) in diese Kategorie eingestuft.

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