Mietauto-Angebot rechtswidrig : Uber unterliegt vor Gericht
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Uber unterliegt auch mit Uber Black vor Gericht. Bild: dpa
Uber Black vermittelt Fahrer und Mietauto. Das ist unfairer Wettbewerb, urteilt der Bundesgerichtshof – weil es gegen Gesetze zum Taxischutz verstößt. Uber hofft jetzt auf die Politik.
Ein Berliner Taxiunternehmer hat vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe einen juristischen Sieg über den amerikanischen Fahrdienstleister Uber errungen. Uber beteiligt sich an unfairem Wettbewerb, urteilten die Richter, da über die App „Uber Black“ Mietwagen samt Fahrer bestellt werden können (Az.: I ZR 3/16). Damit verstoßen die Fahrer und Mietwagenunternehmen, die die Fahrzeuge zur Verfügung stellen, gegen das Personenbeförderungsgesetz.
Mit dem Karlsruher Urteil hatten Beobachter gerechnet – ihm ging eine Niederlage Ubers vor dem Europäischen Gerichtshof voraus. Das Unternehmen muss nun auf eine politische Lösung hoffen, wenn es Fahrdienste weiterhin anbieten will.
Uber bietet in anderen Ländern mehrere Dienste an. Autofahrer können über den Dienst „Uber Pop“ Fahrten anbieten, die Interessenten über eine App buchen können. Bei „Uber Black“ kommen Limousinen mit Fahrern zum Einsatz. Beides verstößt in Deutschland gegen das Personenbeförderungsgesetz. Denn das Gesetz sieht vor, dass Mietwagen nach einer Fahrt in die Zentrale zurückkehren müssen – anders als Taxis, die der Gesetzgeber durch diese Regelung schützen will. Solch eine Beschränkung ist durchaus europarechtskonform, entschied kürzlich der Europäische Gerichtshof.
Hilfe aus der Politik
Das Personenbeförderungsgesetz sieht zudem vor, dass Fahraufträge für Mietwagen am Betriebssitz des Unternehmens eingehen. Bei Uber schickt der Server aber den Auftrag unmittelbar an den Fahrer, dem der Kunde gerade am nächsten ist, und zugleich an ein Mietwagenunternehmen. Die Wettbewerbsverstöße begehen also die Fahrer und die Mietwagenunternehmen – Uber haftet aber als Teilnehmer, argumentiert der Bundesgerichtshof.
Uber setzt inzwischen auf Hilfe aus der Politik. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte kürzlich erst Eckpunkte für eine Reform des Personenbeförderungsgesetzes angekündigt. Die Koalitionsparteien hatten zudem vereinbart, das Personenbeförderungsgesetz zu „modernisieren“ – gerade im Hinblick auf neue digitale „Mobilitätsangebote“. Das Ministerium sagte am Donnerstag, es könne dazu nichts mitteilen.
In Deutschland hält Uber dennoch die Präsenz aufrecht: Über „UberX“ vermittelt das Unternehmen nach eigenen Angaben professionelle Fahrer über die App und über UberTaxi einen regulären Taxidienst.