Microsoft 365 – so sollte Datenschutzaufsicht nicht sein
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DSGVO und mehr: Warum sich die Auslegung des Datenschutzes ändern muss. Bild: iStock, Bearbeitung F.A.Z.
Deutschlands Datenschutzbehörden tragen eine große Verantwortung für Staat und Gesellschaft. Ihr Umgang mit dem Datenschutz muss grundlegend neu justiert werden. Ein Gastbeitrag.
Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben Ende November 2022 eine Stellungnahme zu Microsoft 365 veröffentlicht, die es in sich hat. Microsoft-Kunden können danach einen rechtmäßigen Einsatz der Software nicht nachweisen, mit anderen Worten: Microsoft 365 ist rechtswidrig. Nach dem Willen der Aufsicht soll hierzulande die Nutzung von Microsoftprodukten also faktisch eingestellt werden. Nehmen Deutschlands Unternehmen, Schulen, Städte und Gemeinden, Gerichte und Gesetzgebungseinrichtungen die Empfehlung zu diesem „digitalen Lockdown“ ernst, dann steht hier faktisch alles still, denn es gibt keine alternative Software, die in der Fläche einsetzbar wäre.
Der Beschluss aus dem November wiederholt einerseits eine Bewertung eines Arbeitskreises der Datenschutzkonferenz (DSK) aus dem Jahr 2020. Allerdings gab es damals Widerspruch aus den eigenen Reihen: Den Datenschutzbehörden von Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und des Saarlandes war die Bewertung zu undifferenziert. Vor allem seien nur (veraltete) Vertragsbestimmungen von Microsoft zur Grundlage der Entscheidung gemacht worden. Es habe keine eigenständige Prüfung der Technik stattgefunden. Zum anderen seien rechtsstaatliche Grundsätze verletzt worden, da Microsoft nicht förmlich angehört worden sei. Nun bekräftigt das Gremium einstimmig sein „Microsoft-Verbot“. Der Fall braucht einen konstruktiven Ausgang und verdient eine grundlegende Einordnung.
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