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Hass im Internet : Nur 200 Anzeigen wegen mangelhafter Löschung

  • Aktualisiert am

Facebook beschäftigt Tausende Mitarbeiter, die zweifelhafte Beiträge überprüfen und gegebenenfalls löschen. Bild: AP

Seit zwei Monaten ist das umstrittene NetzDG in Kraft. Zu Beginn war die Empörung über gelöschte Beiträge groß. Neue Zahlen zeigen: Facebook und Co. reagieren tatsächlich schnell.

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          Nach Inkrafttreten des neues Gesetzes gegen Hassbotschaften im Internet sind bislang deutlich weniger Beschwerden wegen mangelhafter Löschungen eingegangen als erwartet. In zwei Monaten seien erst 205 Anzeigen beim Bundesamt für Justiz eingegangen, berichtete der „Spiegel“ in seiner neuesten Ausgabe. Das sei „deutlich weniger als ein Prozent der Prognose“, sagte ein Sprecher der Behörde. Ursprünglich war die Bundesregierung von 25.000 Beschwerden ausgegangen, die betroffene Nutzer an das Amt richten würden, weil soziale Netzwerke nicht schnell genug reagierten.

          In Deutschland gilt seit Jahresbeginn das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das Betreiber sozialer Netzwerke zur Löschung von Falschnachrichten und Hassbotschaften verpflichtet. Für die Umsetzung des Gesetzes auf Internetplattformen wie Facebook oder Instagram ist das Bundesamt für Justiz zuständig. Von Hassbotschaften betroffene Nutzer können sich an das Bonner Amt richten. Nach Einführung des Gesetzes kam zunächst Kritik auf, weil Plattformbetreiber auch Inhalte löschten, die nach Auffassung der Urheber unproblematische Botschaften enthielten.

          Weitere Berichte über vermeintliches „Overblocking“ sind allerdings ausgeblieben. Das hält man als ein Indiz dafür, dass auch dieses Problem geringer ist als angenommen. Möglich ist aber auch, dass das Gesetz wirkt – und die sozialen Netzwerke das Problem selbst lösen.

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