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Zukunft von Facebook & Co. : Wie soziale Medien an die Meinungsfreiheit gebunden sind

  • -Aktualisiert am

Im Fokus der Regulierer auf der ganzen Welt: Facebook-Gründer Mark Zuckerberg Bild: dpa

Die Rechtslage ist unbefriedigend – vor allem, wenn es um Wahlwerbung geht. Und die Online-Netzwerke sollten sich zu einem Kodex bekennen. Ein Gastbeitrag.

          4 Min.

          Soziale Netzwerke sind als Werbeplattformen im Gewand eines Kommunikationsdienstes angetreten. Ihr Geschäftsmodell besteht darin, datenbasiert und durch die geschickte Programmierung von Algorithmen personenbezogene Werbung zu verkaufen. Was der Nutzer will, entnehmen sie der Auswertung des im Netz gezeigten Verhaltens. Nutzer bezahlen den Dienst nicht mit Geld, sondern mit der Offenbarung ihrer Vorlieben.

          Der Nutzer ist aber nicht der Kunde, der das Netzwerk finanziert. Das sind Unternehmen, also Werbepartner, die sich Nutzerinteressen entgeltlich vermitteln lassen. Soziale Netzwerke zeigen dem Nutzer, was ihm wohl gefällt, und das, was der Werbekunde des Netzwerkes ihm zeigen will. Der Erfolg dieser Methoden hat soziale Netzwerke reich gemacht.

          Neben ihrer Funktion als Werbeplattform sind soziale Netzwerke zugleich Orte des menschlichen Miteinanders und über die Jahre auf der ganzen Welt Foren gesellschaftlicher und politischer Kommunikation geworden. Auf ihren Kanälen tobt das Leben. Es wird geliebt und gehasst und zu Frieden und Gewalt aufgerufen. Es kann politische Macht ausgeübt und zerstört werden; die Pandemie kann gebremst oder befeuert werden.

          Weltordnungen für die öffentliche Kommunikation

          Es macht einen Unterschied, ob ein Deo oder ein Politiker empfohlen wird. Der Politiker kann Staatschef werden. Die Entscheidung über seine Wahl muss sich im freien Diskurs entwickeln. Wahlwerbung ist auf allen Medienkanälen reglementiert – nur in den sozialen Medien nicht. Das sollte der Gesetzgeber nachholen und Regeln schaffen, bevor die Bundestagswahl 2021 per intransparenter Algorithmenprogrammierung gefährdet werden kann. Die Vereinigten Staaten sind hier ein mahnendes Beispiel.

          In sozialen Netzwerken verschwimmen Werbung und meinungsrelevante Kommunikation. Die rechtlichen Regeln für Werbung und meinungsrelevante Kommunikation unterscheiden sich aber grundlegend. Im Werberecht geht es im Wesentlichen um Kundenschutz vor unlauteren Mitteln wie belästigender Werbung. Das Medienrecht schützt wiederum die Freiheit der Meinung. Die Grenzen und Regeln für den Streit der erlaubten Meinungen setzt für alle Medien der Staat. Die Kommunikation in öffentlichen Räumen unterliegt in Deutschland strengen Regeln. Sie loten die Linie zwischen der Meinungsfreiheit und ihren Grenzen sauber aus.

          Soziale Netzwerke tragen der Meinungsfreiheit in Nutzungsbedingungen Rechnung. Das sind rechtlich betrachtet allgemeine Geschäftsbedingungen mit privaten Wertebekenntnissen, aber faktisch Weltordnungen für die öffentliche Kommunikation. Sie werden nicht von demokratisch legitimierten Gesetzgebern erlassen, sondern von jungen Menschen mit Visionen, Macht und enormer Verantwortung für die Geschicke des Planeten. Die Auslegung dieser Bedingungen erfolgt nach dem BGB, sie unterstehen richterlicher Kontrolle und müssen etwa den Grundsätzen der Meinungsfreiheit entsprechen. In die Nutzungsbedingungen der sozialen Netzwerke müssen die Wertungen der Verfassung einfließen.

          Keine redaktionelle Agenda

          Diese privaten Regeln sind auch die Grundlage dafür, den Daumen über die Kommunikation von Weltherrschern zu heben oder zu senken. Ihnen beugen sich alle – vom Präsidenten der Vereinigten Staaten über den Dalai Lama bis zum Ajatollah. Die Entscheidungen werden situativ, je nach Eilbedürfnis und gefühltem Zuspruch der Weltbevölkerung im Küchenkabinett etwa von Mark Zuckerberg oder in Mitarbeiterversammlungen von Twitter getroffen. Welche Meinung der Algorithmus für Politik und Werbung zulässt, bremst oder befeuert, das bestimmen die Datenunternehmer.

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