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Debatte um Urheberrecht : Bundesregierung rechnet mit „Uploadfiltern“

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Uploadfilter als Bestandteil der EU-Urheberrechtsreform?: Demonstranten des Bündnisses „Berlin gegen 13“ in der Hauptstadt Bild: dpa

Zwei Wochen vor der finalen Abstimmung zur EU-Urheberrechtsreform erklärt die Bundesregierung, dass sie umstrittene Filtertechnologien für wahrscheinlich hält. Dies stößt auf Kritik.

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          Die Bundesregierung räumt knapp zwei Wochen vor der finalen Abstimmung zur EU-Urheberrechtsreform ein, dass diese auf den Einsatz umstrittener Filtertechnologien hinausläuft. Noch vor einigen Tagen hatte Regierungssprecher Steffen Seibert dagegen betont, die umstrittenen „Uploadfilter” seien nicht Bestandteil der Richtlinie. „Die Richtlinie schreibt Uploadfilter nicht vor”, verkündete Seibert über bunte Werbetäfelchen in Sozialen Medien.

          Nun räumt die Bundesregierung nach FAZ.NET-Informationen ein: „Aus Sicht der Bundesregierung werden bei großen Datenmengen bereits aus Praktikabilitätsgründen wohl algorithmenbasierte Maßnahmen anzuwenden sein.”

          Das schreibt Justizstaatssekretär Christian Lange (SPD) in einer Antwort an den innenpolitischen Sprecher der FDP-Fraktion, Konstantin Kuhle. Er schränkt allerdings auch ein, „manuelle Sichtungen“ seien „nicht ausgeschlossen”.

          Im Richtlinientext wird der Begriff „Uploadfilter“ nicht verwendet, doch Fachleute betonen schon lange, dass solche Filtertechnologien nach den geplanten Regeln zwingend notwendig sein werden. Neben Reformgegnern warnten davor in den vergangenen Tagen auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD), der UN-Sonderbeauftragte für Meinungsfreiheit, David Kaye, sowie der Direktor des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb, Reto Hilty.

          Allein auf die Videoplattform Youtube, die im Fokus der Reform steht, werden pro Minute mehrere Hundert Stunden Material hochgeladen – ob Anleitungen zum Häkeln, selbstgemachte Videos oder eben auch urheberrechtswidrig verwendete Musik oder Bilder. Eine händische rechtliche Überprüfung ist da nicht möglich. Eine pauschale Vorabprüfung schließt eine EU-Richtlinie deshalb seit knapp zwanzig Jahren aus – um digitale Geschäftsmodelle zu ermöglichen.

          „Der vermeintliche Kompromiss in Artikel 13 ist keiner, weil er unweigerlich auf Uploadfilter hinausläuft”, kritisiert Kuhle, „die Bundesregierung bricht ihren eigenen Koalitionsvertrag“. In diesem hatten sie versprochen, Plattformen nicht zu „Uploadfiltern“ zu verpflichten, weil dies „unverhältnismäßig” sei.

          Die Antwort der Bundesregierung spiegelt den offenen Streit innerhalb der Regierungsparteien. Die Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) behauptet, sich regierungsintern gegen „Uploadfilter“ eingesetzt zu haben, stimmte aber letztlich der Regelung im Namen der Bundesregierung zu.

          Die sozialdemokratische Digitalpolitikerin Saskia Esken erklärte das kürzlich im Gespräch mit dem Deutschlandfunk ausdrücklich mit der „Richtlinienkompetenz der Bundeskanzlerin”. Barley kandidiert für die SPD bei der Europawahl.

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