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EuGH-Entscheidung : Nutzer müssen Cookies zustimmen

  • -Aktualisiert am

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg Bild: dpa

Cookies tauchen im Internet ständig auf. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof entschieden, welche Voreinstellungen erlaubt sind. Auf die Nutzer kommen weitere Klicks zu.

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          Wenn Nutzer sich im Netz digital entblößen wollen, müssen sie das durch einen Klick aktiv mitteilen. Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag entschieden. Das von deutschen Verbraucherschützern erstrittene Urteil verursacht neue datenschutzrechtliche Umstellungen für Webseitenbetreiber (C-673/17).

          In der Entscheidung geht es um „Cookie”-Hinweise, also jene im Netz ständig auftauchenden Hinweise auf kleine Textdateien, die Informationen über den Nutzer, seinen Computer und die verwendete Software enthalten können. Teils werden diese Dateien benutzt, damit überhaupt eine Navigation auf der Seite möglich ist, teils, um Nutzer wiederzuerkennen, und auch, um Informationen über das Verhalten der Nutzer zu erlangen und entsprechend Werbung zu schalten. Die vom Verbraucherzentrale Bundesverband verklagte Planet49 hatte in ihrem Cookie-Hinweis Häkchen voreingestellt. Das reicht jedoch nicht, entschied nun der Gerichtshof, vielmehr müssen die Nutzer im konkreten Fall ihre Einwilligung erteilen – also nicht einfach durch Teilnahme am Gewinnspiel.

          Branchenverband warnt

          Außerdem sollen die Webseitenbetreiber über Zugriffsmöglichkeiten von Dritten und die Funktionsdauer informieren. Die Vorgaben gelten unabhängig davon, ob die gespeicherten oder abgerufenen Informationen personenbezogen seien oder nicht. Das Unionsrecht schütze vor jedem Eingriff in die Privatsphäre, insbesondere gegen die Gefahr versteckter Identifikationsmöglichkeiten.

          Der Branchenverband Bitkom warnte, das Urteil mache es für Unternehmen und Nutzer umständlicher: „Neben dem nach wie vor hohen Umsetzungsaufwand infolge der Datenschutz-Grundverordnung bedeutet das für unzählige Webseitenbetreiber eine erneute Mehrbelastung”, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Bernhard Rohleder. „Wer weiterhin den Komfort von Cookies genießen möchte, muss dafür ausdrücklich eine Einwilligung erteilen – mit zusätzlichen Klicks.” So würden Cookies die Internetnutzung bequemer machen, indem sie Spracheinstellungen, den Warenkorb oder verwendete Suchbegriffe speicherten.

          Inzwischen lassen sich Browser mit Erweiterungen aufrüsten, die das Einblenden der Cookie-Banner verhindern und jedes Cookie akzeptieren – etwa „https://www.i-dont-care-about-cookies.eu/“. In üblichen Browsern (Internet Explorer, Chrome oder Firefox etwa) lassen sich aber auch Cookies löschen oder komplett verhindern.

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