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Neue Datenschutzregeln : Vereine und Mittelständler fliehen aus Facebook

  • -Aktualisiert am

Das Facebook-Symbol spiegelt sich im Auge seines Betrachters. Bild: AFP

Mittelständler und Vereine scheuen nach FAZ.NET-Informationen das größte soziale Netzwerk der Welt. Die Unsicherheit scheint groß.

          2 Min.

          Mittelständler und Vereine geben dem wachsenden Druck scharfer Datenschutzregeln nach und schließen ihre Präsenzen im Internet, vor allem bei Facebook. Es bestehe „erhebliche Rechtsunsicherheit“, sagt Günter Althaus, Präsident des Deutschen Mittelstandsverbunds (ZGV) der F.A.Z. „Diskussionen der Datenschutzbehörden über die Höhe von Bußgeldern auf der einen und das ,Warmlaufen‘ der Abmahnanwälte auf der anderen Seite zu einer Lähmung der digitalen Potentiale gerade im Mittelstand.“

          Die Angst vor unkalkulierbaren Haftungsrisiken im Zusammenhang mit dem Datenschutzrecht sei im Mittelstand angekommen. Das zeigen Zahlen eines anderen Verbands: Nach einer Umfrage des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) haben 44 Prozent der Firmen ihre Online-Aktivitäten etwas und weitere 26 Prozent sehr eingeschränkt.

          Ob wegen der seit Mai greifenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Abmahnungen drohen, ist nach wie vor unklar – auch wenn aus den Parteien Rufe schallen, man müsse gegen die teuren Anwaltsschreiben Maßnahmen ergreifen. Neue Unruhe verursachte vor einigen Tagen der Europäische Gerichtshof (EuGH): Das Gericht hatte entschieden, dass Betreiber von Facebook-Seiten datenschutzrechtlich mitverantwortlich für etwaige Datenschutzverstöße des Digitalkonzerns seien. Die Entscheidung zum alten Recht halten Juristen auf die jetzt geltende Rechtslage für übertragbar – und ihre Folgen für sehr gravierend.

          Für manche Seitenbetreiber ist das zu viel. Der Museumsverband Sachsen-Anhalt etwa hat am Montag Nachmittag angekündigt, seinen vor fünf Jahren errichteten Facebook-Auftritt ab Dienstag „ruhen zu lassen“. „Problematisch ist die Verarbeitung von Nutzerdaten in sozialen Medien wie Facebook“, heißt es in einer Erläuterung der Geschäftsführerin, Susanne Kopp-Sievers, „weil wir nicht genau wissen, welche Daten Facebook für welche Zwecke und in welcher Form verarbeitet“.

          Sie folge einer Empfehlung des Landesdatenschutzbeauftragten. „Das ist sehr traurig“, sagt Kopp-Sievers, „wir erreichen viele politische Entscheidungsträger und Verwaltungen über diesen Kanal.“ Es bleibt ein „rein privat“ betriebener Fan-Account auf Twitter. Ein offizieller Betrieb sei wegen drohender Bußgelder zu riskant – es hafte schließlich der ehrenamtliche Vereinsvorstand.

          Althaus vom Mittelstandsverbund wirft Facebook Untätigkeit vor. Es sei zwar richtig, dass das Abschalten die einzige Möglichkeit sei, allen rechtlichen Konsequenzen zu entgehen, bis Facebook eine datenschutzkonforme Lösung anbiete. Der Konzern sagte auf Anfrage, ein massenweises Löschen der Fanpages nehme man nicht wahr. Das Unternehmen arbeite intensiv daran, den Datenschutz für die Betreiber der Facebook-Seiten zu verbessern.

          Zwingend sei die digitale Flucht aber nicht, sagt Althaus. Man solle abwarten, ob das Bundesverwaltungsgericht, das nun mit Hilfe der Entscheidung des EuGH den Fall abschließen wird, einen neuen Aspekt hinzufügt. Bis dahin sollten Seitenbetreiber auf ein ordnungsgemäßes Impressum und Datenschutzinformationen achten.

          Kritik an geringen Informationsangebot

          Althaus bemängelt die schlechte Aufklärung: „Auf Bundesebene gibt es leider nur ein geringes Informationsangebot“, die angebotenen Kurzpapiere und Leitlinien seien „weder einheitlich, noch umfänglich und zudem äußerst restriktiv und prädestiniert für Spekulationen und Rechtsunsicherheit“.

          Anwälte seien durch die Rechtsprechung gehalten, ihren Mandanten den sichersten Weg zu empfehlen, erklärt Peter Hense von der Kanzlei Spirit Legal. „Der sicherste Weg ist die sofortige Deaktivierung von Facebook-Fanpages und die Überprüfung weiterer Tools auf eventuelle Risiken.“ Soweit Besucher der Fanpage betroffen seien, hafte der Betreiber zusammen mit Facebook für Datenschutzverstöße, warnt er seine Mandanten per Rundschreiben. Zweifel gingen zu ihren Lasten.

          Das könne bedeuten, dass Betreiber der Seiten dafür haften, wenn Facebook „Datenhandel mit chinesischen Unternehmen“ betreibe. Wegen der Bußgelder müssten Seitenbetreiber dem „Vorsichtsprinzip im deutschen Rechnungswesen“ folgend Rückstellungen auch für ungewisse Risiken bilden, sagte Hense.

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