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Daten auf Smart-Home-Geräten : Digitalbranche warnt vor Behördenzugriff auf Alexa

  • -Aktualisiert am

Nur auf den ersten Blick ein Segen: Mit Alexa & Co. sind Nutzer vor ungewollten Zuhörern nicht gefeit. Bild: Helmut Fricke

Sollen Strafverfolger auf Daten aus Sprachassistenten zugreifen dürfen? Das könnte die IT-Sicherheit schwächen, warnen Unternehmen. Cyberkriminelle hätten dann leichteres Spiel.

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          Der Digitalverband Bitkom kritisiert den Wunsch der Bundesregierung, leichter auf verschlüsselte Kommunikationsdaten zuzugreifen. Geplante Gesetzesänderungen, die Behörden den Datenzugriff im Rahmen der Strafverfolgung erleichtern würden, bezeichnet der Bitkom als „massive Schwächung der allgemeinen IT-Sicherheit in Deutschland“.

          Jonas Jansen
          Wirtschaftskorrespondent in Düsseldorf.

          Auf ihrer Konferenz in der kommenden Woche in Kiel wollen die Innenminister von Bund und Ländern darüber beraten, wie sie auf Daten von digitalen Sprachassistenten und vernetzten Haushaltsgeräten zugreifen könnten. „Aus unserer Sicht ist es für eine effektive Kriminalitätsbekämpfung sehr wichtig, dass den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern auch auf diesen Geräten gespeicherte Daten nicht verschlossen bleiben“, sagte dazu ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Die damit verbundenen rechtlichen Fragen müssten allerdings noch geprüft werden. So ist auch noch unklar, zur Aufklärung welcher Verbrechen solche Maßnahmen möglich sein sollten.

          Momentan hat die Polizei noch keinen Zugang auf Smart-Home-Geräte wie vernetzte Kühlschränke oder Sprachsteuerungen wie Alexa von Amazon. In Amerika hat es schon Fälle gegeben, in denen Strafverfolgungsbehörden von Technologieunternehmen gefordert haben, Daten herauszurücken. Der Online-Händler Amazon, dessen Echo-Geräte mit Alexa derzeit den größten Marktanteil solcher Sprachassistenten haben, teilte mit: „Wir geben keine Kundendaten an Behörden weiter, ohne dass uns eine gültige, rechtlich verbindliche Anordnung dazu verpflichtet. Zu weit gefasste oder sonst unangemessene Anforderungen weisen wir zurück.“

          Gelockerte IT-Sicherheit lockt Cyberkriminelle an

          Der Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder sieht es kritisch, dass Sicherheitsbehörden sich Zugang zu Ende-zu-Ende-verschlüsselten Chats wie etwa im Messengerdienst Whatsapp verschaffen wollen. „Es ist ein Irrglaube, dass Sollbruchstellen in einer IT-Sicherheitsarchitektur dauerhaft kontrollierbar sind“, sagte Rohleder. „Wer eine verschlüsselte Kommunikation bewusst aufweichen will, öffnet damit auch Cyberkriminellen Tür und Tor.“

          Sichere Kommunikation und das Vertrauen in digitale Dienste seien ein „Schlüsselfaktor der Digitalisierung“, sagte Rohleder. „Fehlt dieses Vertrauen, werden innovative Anwendungen nicht mehr genutzt.“ Die Politik müsse sorgfältig abwägen, wie sie die Forensik einerseits und den Schutz persönlicher Daten andererseits in der Balance halte. „Sicherheitsbehörden benötigen eine bessere Ausstattung, mehr Leute und mehr digitale Fertigkeiten, nicht mehr Befugnisse“, sagte Rohleder.

          Ähnlich wie der Bitkom argumentieren die der Digitalwirtschaft sehr kritisch gesonnenen Grünen. Konstantin von Notz, stellvertretender Vorsitzender der Grünenfraktion, warnte davor, auf digitale Spuren der vernetzten Geräte zuzugreifen. Zwar müssten Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung von Straftaten auch moderne Ermittlungsmöglichkeiten haben, sagte von Notz in Berlin. „Aber es gelten eben die Grenzen unseres Grundgesetzes.“ Die Digitalisierung des Lebens dürfe nicht dazu führen, dass Einzelne den „Ausforschungs- und Kontrollwünschen des Staates“ gerade in der grundrechtlich geschützten Wohnung schutzlos ausgeliefert seien. Von Notz verweist auf das Bundesverfassungsgericht, das eigens für den Schutz informationstechnischer Systeme ein eigenes Grundrecht geschaffen habe.

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