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Zukunft von Facebook & Co : Der Social-Media-Kodex

  • -Aktualisiert am

Was sollen soziale Netzwerke dürfen? Bild: AP

Nachdem die Internet-Unternehmen Donald Trump stumm geschaltet haben, tobt die Debatte darüber, was sie sollen und dürfen. Hier kommen 10 Leitsätze für die Meinungsfreiheit. Ein Gastbeitrag.

          10 Min.

          Soziale Netzwerke bereichern die Medienlandschaft. Ihr Hauptziel ist es, datenbasiert und über die geschickte Programmierung von Algorithmen personenbezogene Werbung zu verkaufen. Der Erfolg dieser Methoden hat sie reich gemacht.

          Sie sind zugleich ein Ort des menschlichen Miteinander und ein politisches Forum geworden. Auf ihren Kanälen tobt das Leben. Es wird geliebt und gehasst und zu Frieden und Gewalt aufgerufen. Es kann politische Macht ausgeübt und zerstört werden; die Pandemie kann gebremst oder befeuert werden. Diese kollateralen Eigenschaften stehen im Fokus der Weltöffentlichkeit.

          Für die Soziale Netzwerke müssen in Deutschland und Europa Regeln nach Maßgabe der Verfassung herrschen. Soziale Netzwerke können sich mit den folgenden 10 Leitsätzen transparent zu ihrem Selbstverständnis und zur Verfassung bekennen. So verlangt es auch der Entwurf des Digital-Services-Act der EU-Kommission vom 15. Dezember 2020.

          1. Unser Selbstverständnis

          Unser Netzwerk ist ein weltweiter Werbe- und Kommunikationsdienst, über den man viele Menschen erreichen kann. Für diesen Ort und das hier herrschende Weltbild gelten in Deutschland die Werte des Grundgesetzes. Wir achten sie als Leitschnur bei der Bereitstellung und für die Nutzung dieses Netzwerkes.

          Wir erkennen an, dass im Leben nicht nur Liebe und Frieden herrschen, sondern auch Hass und Gewalt. Hass und Gewalt verabscheuen und bekämpfen wir in unserem Machtbereich. Zugleich setzen wir uns für die Freiheit der Meinungen ein. Die Regeln der Kommunikation in diesem Raum sind geleitet vom Recht der Meinungsfreiheit, so wie sie das Grundgesetz gewährt. Wir wahren die Grenzen, die es ihr zieht. Dabei müssen wir besondere Umstände beachten. Sie ergeben sich aus den besonderen Gefahren, die durch weltweit verbreitbare Äußerungen von Menschen entstehen können, die über den von uns beherrschten Kommunikationsraum verbreitet werden.

          2. Bei uns herrscht Meinungsfreiheit in gesetzlichen Grenzen

          Im Rahmen des Rechts und unter Berücksichtigung der besonderen Umstände dieses Kommunikationsraumes darf bei uns jeder sagen, was er will. Das klingt hart, ist aber geltendes Verfassungsrecht, weil die Meinungsfreiheit in den von der Verfassung gezogenen Grenzen gilt. Ob man das, was andere sagen, gut oder schlecht findet, ist für uns unwichtig. Man muss auch in einem freien Kommunikationsraum nicht immer nett sein. Man darf dort – im Rahmen des Rechts - Liebe und Freundlichkeit zeigen, aber auch Unwillen zeigen und Widerspruch äußern. Das nennt man freie und kritische Meinungsäußerung. Man darf sowohl im Frieden und im Streit, als auch beim Lieben und beim Hassen, sowie im Spaß und im Ernst aber nicht alles. Die Grenze des rechtlich Erlaubten bestimmen nicht wir, sondern das uns bindende Recht.

          Man darf hier – wie überall - zum Beispiel politische Anschauungen scharf verurteilen, wenn sie nach eigener Ansicht rechtliche Werte mit Füßen treten. Diese Abneigung führt zu einer Meinung und sie steht im Einklang mit dem Recht, das zum Beispiel alles rund um den Nationalsozialismus in diesem Staat verbietet.

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