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Sprachassistenten : Datenschutzbeauftragter will Alexa und Siri prüfen

  • Aktualisiert am

Sprachassistenten wie „Siri“ stehen schon länger in der Kritik. Bild: dpa

Multimediale Sprachassistenten werden schon lange kritisiert. Der Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber will sich „Alexa“ und „Siri“ bald vornehmen – und kritisiert nicht nur die Unternehmen, sondern auch die zuständigen Behörden.

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          „Alexa, wo sind meine Daten?“ – diese Frage stellen sich momentan viele Menschen. Die Antworten seien jedoch bei der Anwendung von Sprachassistenten wie „Alexa“ von Amazon, „Siri“ von Apple oder „Google Assistant“ ungeklärt. Darauf hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber in einem Antwortschreiben auf entsprechende Fragen des fraktionslosen Bundestagsabgeordneten Uwe Kamann hingewiesen. Kelber teilte mit, die zuständigen Behörden in Luxemburg, Irland sowie in München und Hamburg hätten ihre rechtlichen Überprüfungen dazu noch nicht abgeschlossen.

          In seinem Schreiben führte Kelber weiter aus: „Wir werden uns sicher über kurz oder lang im Europäischen Datenschutzausschuss mit den Sprachassistenten im Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung beschäftigen und zu abschließenden Urteilen kommen“. Dazu bedürfe es aber zunächst abgeschlossener Verfahren bei den federführenden Aufsichtsbehörden in Luxemburg für Amazon und Google. Auch in Irland steht noch ein Urteil für Amazon aus. Innerhalb Deutschlands liege die Zuständigkeit für den Privatsektor – mit Ausnahme von Post- und Telekommunikationsdienstleistern – bei den Aufsichtsbehörden der Länder.

          Der Datenschutzbeauftragte erklärte, aus seiner Sicht sei es „problematisch“, wenn aufgezeichnete Gespräche transkribiert und beispielsweise von Amazon-Mitarbeitern zur Systemverbesserung analysiert würden, „ohne dass es hierüber eine transparente Information gibt“. Bei seiner Behörde habe es zur Frage des Datenschutzes bei der Anwendung von Sprachassistenten bereits Anfragen verunsicherter und besorgter Bürger gegeben, berichtete Kelber.

          „Es darf nicht sein, dass Datenmissbrauch nicht nachgegangen wird“

          Das Bundesinnenministerium antwortete auf Kamanns Frage nach der Sicherheit persönlicher Daten bei der Nutzung von Sprachassistenten, der datenschutzrechtliche Rahmen sei im Wesentlichen durch EU-Recht vorgegeben und werde von der Bundesregierung grundsätzlich als ausreichend erachtet. „Es darf nicht sein, dass Datenmissbrauch oder möglicherweise sogar strafrechtlich relevanten Vorgängen nicht nachgegangen wird, nur weil der Hauptsitz eines Unternehmens sich im Ausland befindet und sich in Deutschland hierfür niemand zuständig fühlt“, kritisierte Kamann.

          Besonders der Sprachassistent von Amazon, Alexa, wird dafür kritisiert, Nutzerdaten auf ihren Servern zu speichern. Auch Gesprächsmitschnitte zwischen dem Sprachassistenten und dem Nutzer sollen später von Mitarbeitern abgehört werden, so die Vorwürfe. Das soll die Nutzung optimieren – kann aber auch als Eingriff in die Privats- oder sogar Intimsphäre gesehen werden. Die Daten sollen zwar anonym bleiben, die Mitschnitte können jedoch Aufschluss darüber geben, wo der Nutzer wohnt, welche Musik er hört oder welche Filme er anschaut. Außerdem wird kritisiert, dass sich Kriminelle einen Zugriff auf die Daten in der Cloud verschaffen können.

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