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Datenschutz : SPD will Abmahnregeln „grundlegend“ entschärfen

  • -Aktualisiert am

Betreibt er „Datenverarbeitung“? John Travolta hat sich in Cannes die Kamera eines Pressefotographen geschnappt. Bild: dpa

Unternehmen sehen wegen der neuen Datenschutz-Regeln eine Abmahn-Welle auf sich zurollen. Die Parteien überbieten sich plötzlich mit Vorschlägen dagegen. Die SPD geht nun besonders weit.

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          CDU und SPD übertreffen sich mit Vorschlägen, wie man kostspielige Anwaltsschreiben wegen der seit kurzem greifenden Datenschutzregeln einhegen kann. Ob solche Abmahnungen tatsächlich bevorstehen, ist unklar, zwei Fälle sind allerdings schon bekannt. Für die Union hatte die Rechtspolitikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker eine schnelle Gegenmaßnahme angekündigt. Die Gebühr für eine Abmahnung sollte für eine Zeit lang nicht gefordert werden, sagte sie der „Welt“.

          Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, will die Abmahnregeln nun dauerhaft entschärfen. Das Problem müsse „grundlegender“ angegangen werde, sagte er. Er fordert das für das Datenschutzrecht zuständige Bundesinnenministerium auf, Klarheit für Fotografen zu schaffen. „Zur Datenschutzgrundverordnung muss das Bundesinnenministerium jetzt eine Regelung liefern, die den Umgang mit Fotos präzisiert“, sagte Fechner. Leider habe Minister Horst Seehofer (CSU) bislang andere Prioritäten gesetzt. „Das Kunsturhebergesetz soll gelten“, fordert Fechner.

          Derzeit ist juristisch unklar, ob die bewährten Regeln des Kunsturhebergesetzes von 1907 weitergelten, wie unter anderem das Innenressort meint. Viele Juristen befürchten, dass stattdessen die Datenschutzgrundverordnung gilt. Ist das der Fall, gilt Fotografieren als Datenverarbeitung und muss gemäß den neuen Regeln gerechtfertigt sein. Das zöge zudem Dokumentations- und Informationspflichten für die Fotografen nach sich.

          „Wir wollen die Anwaltsgebühren zudem deckeln wie im Urheberrecht, damit aus Abmahnungen kein Geschäftsmodell entstehen kann“, sagte Fechner. Zudem müsse, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, verhindert werden, dass Kläger sich den Ort aussuchen können, an dem sie klagen („fliegender Gerichtsstand“). Fechner wirft der Union Wechselhaftigkeit vor. „Der Vorschlag hat uns trotz des ernsten Themas belustigt“, sagte er, „jetzt will die Union die Gebühren aussetzen, vorher hat sie schärfere Gesetze gegen Abmahnungen blockiert.“

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