Wenn es um die DSGVO geht, versagen die Datenschutzbehörden oft
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Aufnahme aus dem Rechenzentrum Frankfurt 4 der Firma Equinix. Bild: Ilkay Karakurt
„Privacy Sells“ versus „Sell Privacy“: Europas Datenrecht muss sich bewähren, damit sein Grundprinzip und die Datenwirtschaft im internationalen Wettbewerb bestehen können. Ein Gastbeitrag.
Die europäische Datenstrategie soll die EU in eine Führungsposition in der datengestützten Gesellschaft bringen. Daten sollen branchenübergreifend zum Wohl von Wirtschaft, Wissenschaft und Staat weitergegeben werden können. Die zentralen Rechtsakte dafür sind der schon verabschiedete Data Governance Act (DGA) und der entstehende Data Act (DA). Nach Ersterem bekommen öffentliche Stellen die Möglichkeit, Daten zur Weiterverwendung bereitzustellen. Letzterer adressiert die Wirtschaft. Daten, die sich aktuell in den Händen von großen Plattformen befinden, sollen auch für kleine und mittelständische EU-Unternehmen wirtschaftlich nutzbar gemacht werden. Auf diese Weise will der Gesetzgeber Anreize für innovative Geschäftsideen an der richtigen Stelle schaffen. Zudem sollen Nutzer ihre Daten teilen können.
Ergänzend erlegt der Digital Markets Act (DMA) den „Gatekeepern“, welche die Digitalwirtschaft auch innerhalb der EU dominieren, Pflichten auf, um fairen Wettbewerb im Binnenmarkt herzustellen. Nutzer sollen mehr Datensouveränität erhalten. Der Digital Services Act (DSA) wiederum beansprucht nicht weniger, als die Demokratie zu sichern. Er verpflichtet die großen Onlineplattformen insbesondere dazu, Hass, Fake News und Kriminalität im Netz zu bekämpfen. Die Konzerne müssen Verfahren etablieren, die Risiken ihres Geschäftsmodells mindern.
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