
Geistiges Eigentum : Das Leistungs-Schutzrecht ist nur fair
- -Aktualisiert am
Die kreative Anarchie des Netzes braucht ihren Raum und soll ihn auch haben. Grenzen aber darf die Politik setzen. Der Schutz des Eigentums gehört online wie offline dazu. Ein Kommentar.
Behalten Netzgemeinde und Internetkonzerne Recht, dann hat das Europäische Parlament am Mittwoch das Ende des „freien Internets“ beschlossen. Nach heftiger Debatte hat eine klare Mehrheit für die Einführung eines EU-Leistungsschutzrechts und die Haftung von Internet-Plattformen für die bei ihnen hochgeladenen Inhalte votiert.
Anders gesagt: Google News soll zahlen, wenn es Ausschnitte aus Zeitungsartikeln veröffentlicht. Und Youtube soll entweder Lizenzen für hochgeladene Musik und Videos kaufen oder sicherstellen, dass die Werke nicht hochgeladen werden. Das ist nur fair. Schließlich verdienen diese Konzerne Geld mit den Leistungen anderer. Jene wiederum können nur kreativ sein, wenn sie bezahlt werden, wenn also ihr Eigentum geschützt ist, die geistige Leistung.
Die Politik darf Grenzen setzen
Das Parlament mag den Schutz im Detail zu weit treiben. Hier gilt es in den nun anstehenden Verhandlungen mit EU-Staaten, das Gesetz nachzubessern. Die kreative Anarchie des Netzes braucht ihren Raum und soll ihn auch haben. Grenzen aber darf die Politik dem setzen. Der Schutz des Eigentums gehört online wie offline dazu. Das ist nicht das Ende der Freiheit, sondern Bedingung dafür.