Neuer Gesetzentwurf : Barley geht gegen Abmahn-Missbrauch vor
- Aktualisiert am
Katarina Barley (SPD) ist Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz. Bild: dpa
Nach Ansicht der Justizministerin missbrauchen Anwälte und Vereine die Möglichkeiten zu Abmahnungen in zehn Prozent der Fälle. Nun will sie handeln.
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will dem Missbrauch von Abmahnungen einen Riegel vorschieben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf leitete sie dem Bundestag zu. vor. Damit wolle sie „endlich einen Schlussstrich unter das grassierende Abmahnunwesen ziehen“, sagte sie der „Süddeutschen Zeitung“.
Um dies zu erreichen, wolle sie „die finanziellen Anreize für Abmahner verringern“ und die Voraussetzungen für Abmahnungen erhöhen. Gleichzeitig würden „die Rechte des Abgemahnten gestärkt“ und der sogenannte fliegende Gerichtsstand abgeschafft.
Ein Abmahner könne sich künftig „also nicht mehr einen für sich günstigen Gerichtsort aussuchen“. Dadurch würde „dem Geschäftsmodell der Abmahnindustrie“ die Grundlage entzogen. Vor allem „Selbstständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen“ würden davon profitieren.
In seinem Gesetzentwurf geht das Ministerium davon aus, dass zehn Prozent aller Abmahnungen missbräuchlich sind. In solchen Fällen suchen Anwälte und Vereine nach kleinen Fehlern in Internetauftritten, etwa im Impressum oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Und verschicken eine Abmahnung oder Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Bei jedem Folgefehler können sie dann abkassieren. Die neue Datenschutzgrundverordnung, die Webseitenbetreibern strenge Informationspflichten auferlegt, könnte das Problem noch verschärfen.