Online-Stellenanzeigen : Amazon und Facebook sollen ältere Bewerber diskriminiert haben
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Ein Unternehmen nur für junge Mitarbeiter? Gegen Facebook wird geklagt. Bild: dpa
Wenn Stellenanzeigen im Internet nur junge Menschen sehen – ist das Diskriminierung? Ja, meint eine amerikanische Gewerkschaft und klagt gegen Amazon und Co. Könnten sie nun auch in Deutschland Probleme kriegen?
T-Mobile, Amazon und weitere amerikanische Unternehmen müssen mit Klagen einer Gewerkschaft rechnen, weil ihre Stellenanzeigen auf Facebook gezielt nur einem jüngeren Publikum angezeigt worden sind. Das berichtet die „Washington Post“. Die Unternehmen sollen in ihrer Facebook-Werbung ein älteres Zielpublikum ausgeschlossen haben. Das widerspräche amerikanischem Recht, wonach Altersdiskriminierung verboten ist, und zwar nicht nur bei der Einstellung, sondern auch bei der Anwerbung von neuem Personal.
Die Kläger zitieren etwa eine Stellenanzeige von T-Mobile, die an Facebook-Nutzer im Alter von 18 bis 38 Jahren ausgespielt wurde. Auch gegen Facebook selbst wird geklagt. Das Unternehmen soll Stellenanzeigen auf seiner eigenen Plattform für Menschen zwischen 21 und 55 Jahren ausgespielt haben. Geklagt hatte die Gewerkschaft Communication Workers of America gemeinsam mit drei Einzelpersonen. Sie sind zwischen 45 und 67 Jahre alt.
Rob Goldman, der stellvertretende Werbe-Chef von Facebook, verteidigte das Vorgehen der Online-Plattform am Donnerstag in einem Blogeintrag. Er verglich individuelle Online-Werbung mit klassischer Werbung in Magazinen oder im Fernsehen, die sich ebenfalls an eine bestimmte Zielgruppe richte. Eine Stellenanzeige sei nicht diskriminierend, nur weil sie sich auf Facebook oder Google an bestimmte Altersgruppen wenden würde.
Goldman antwortete damit auf Berichte der „New York Times“ und „Pro Publica“, die ebenfalls berichtet hatten, dass Unternehmen wie Facebook ältere Bewerber in der Mitarbeiteranwerbung ausschließen. T-Mobile lehnte gegenüber der „Washington Post“ einen Kommentar ab, Amazon antwortete nicht. Die „Washington Post“ gehört dem Amazon-Chef Jeff Bezos.
Mit einem solchen Vorgehen könnten die Internetfirmen auch in Deutschland Probleme bekommen. Schon seit 2016 schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes nicht nur vor Diskriminierungen wegen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft oder auch der Religion und Weltanschauung, sondern auch wegen des Alters. Das betrifft auch Stellenanzeigen, mit denen Unternehmen gerne neue Kollegen „für ihr junges Team“ suchen. Seither ist vieles rechtlich angreifbar was Personalberatern früher hoch und heilig war.
Schon im August 2009 verurteilte das Bundesarbeitsgericht ein Unternehmen, das innerbetriebliche Stellenausschreibungen nur an Arbeitnehmer im ersten Berufsjahr gerichtet hatte. Wenig später legten die höchsten deutschen Arbeitsrichter noch einmal eine Schippe drauf: Sie sahen in einer an „Berufsanfänger“ gerichteten Stellenanzeige für ein Traineeprogramm „Hochschulabsolventen/Young Professionals“ an der Berliner Universitätsklinik Charité ein Indiz für eine Benachteiligung des Bewerbers. In diesen Fällen muss dann der Arbeitgeber beweisen, dass er keine älteren Bewerber diskriminiert. Sonst droht Klage auf Schadensersatz.