Digitale Krankschreibung : Der „gelbe Schein“ wird verschwinden
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Bald nicht mehr vonnöten: Eine gelbe Krankschreibung. Bild: dpa
Es geht um Millionen Zettel: Das Kabinett hat heute die Abschaffung der Krankschreibung auf Papier beschlossen. Außerdem steigen die Hartz-4-Sätze, Paketzustellern soll geholfen und überflüssige Bürokratie abgeschafft werden. Wir zeigen, was die Beschlüsse bringen.
Die Bundesregierung will für Krankmeldungen von Beschäftigten den „gelben Schein“ auf Papier abschaffen und durch eine digitale Bescheinigung ersetzen. Das Vorhaben, über das die F.A.Z. zuvor exklusiv berichtet hatte, ist am Mittwoch vom Kabinett beschlossen worden. Der Gesetzentwurf stammt aus dem Ressort von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).
Wer vom Arzt krankgeschrieben wird, bekam bislang eine Bescheinigung auf gelbem Papier – daher der Name „gelber Schein“. Künftig soll für alle gesetzlich Versicherten die Krankmeldung digital übermittelt werden. Die Krankenkassen sollen den Arbeitgeber elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines Arbeitnehmers informieren. Die Regelungen sollen zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Im Jahr 2017 wurden laut des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) rund 77 Millionen Bescheinigungen ausgestellt.
Die digitale Krankschreibung ist nur ein Teil des „Bürokratieentlastungsgesetz III“, das am Mittwoch das Kabinett passierte. Unternehmen sollen so durch verschiedene Maßnahmen pro Jahr mindestens 1,1 Milliarden Euro sparen. So soll es künftig bei elektronisch gespeicherten Steuerunterlagen Erleichterungen geben. Bei Hotelübernachtungen ist ein digitaler Meldeschein vorgesehen. Das Gesetz selbst soll Anfang 2020 in Kraft treten. Neben dem Bundestag muss auch der Bundesrat noch zustimmen.
Spitzenverbänden der Wirtschaft gehen die Pläne nicht weit genug. „Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer und ein digitaler gelber Schein noch kein Bürokratieentlastungsgesetz“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes BDA, Steffen Kampeter. „Wie spürbar bürokratische Entlastung von Unternehmen wirklich ist, zeigt sich in der Gesamtschau.“
Hartz IV steigt um acht Euro
Zudem erhalten die knapp 5,6 Millionen Hartz-IV-Empfänger ab Januar nächsten Jahres mehr Geld. Die monatlichen Zahlungen für den Lebensunterhalt steigen um acht Euro auf 432 Euro für alleinstehende Erwachsene. Das Kabinett billigte eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Das entspricht einer Erhöhung um knapp 1,9 Prozent.
Für Erwachsene, die mit Partnern zusammenleben, steigt der sogenannte Regelsatz um sieben Euro auf 389 Euro. Kinder erhalten, je nach Altersstufe, vom 1. Januar 2020 an zwischen 250 Euro und 328 Euro monatlich. Die jährliche Hartz-IV-Erhöhung kostet dem Verordnungsentwurf zufolge rund 450 Millionen Euro. Davon entfallen 430 Millionen auf den Bund und 20 Millionen Euro auf die Kommunen. Die Mehrausgaben seien im Haushaltsentwurf für 2020 bereits berücksichtigt. Die Erhöhung der Regelsätze orientiert sich an der Preis- und Lohnentwicklung.
Verbesserungen für Paketboten
Zudem will die Bundesregierung Paketzusteller besser schützen und die großen Paketdienste stärker für die Arbeitsbedingungen bei Subunternehmen in die Pflicht nehmen. Das Kabinett gab grünes Licht für einen Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), mit dem die sogenannte Nachunternehmerhaftung auf die Kurier-, Express- und Paketbranche ausgeweitet wird.
Damit haften die großen Paketdienste dafür, dass von ihnen beauftragte Subunternehmer bei der Paketzustellung Sozialbeiträge korrekt abführen. Eine ähnliche Regelung gibt es bereits für die Bau- und die Fleischbranche. Die Koalition will damit Missbrauch in der boomenden Paketbranche eindämmen. Allein in diesem Jahr wird mit etwa 3,7 Milliarden Paketen in Deutschland gerechnet.