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Insolvenzrechtsreform : Die Sanierungsregeln haben sich bewährt

  • -Aktualisiert am

Manchmal muss etwas neues her. Bild: dpa

Unternehmen in der Krise haben es leichter, sich neu zu sortieren. Doch die Vorbehalte sind noch immer hoch.

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          Mit dem „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“, abgekürzt ESUG, wurde das deutsche Insolvenzrecht zum 1. März 2012 grundlegend reformiert. Um die Hürden für die Sanierung von Unternehmen zu reduzieren, wurde unter anderem die Eigenverwaltung – die Sanierung in Eigenregie – für alle Beteiligten plan- und berechenbarer. Zudem wurde das Schutzschirmverfahren, eine Sonderform der Eigenverwaltung, neu eingeführt.

          Anlässlich des zehnten Jahrestages des ESUG ist Schultze & Braun der Frage nachgegangen, wie erfolgreich und nachhaltig Unternehmenssanierungen im Rahmen einer Eigenverwaltung oder eines Schutzschirmverfahrens, aber auch eines klassischen Insolvenzverfahrens sind. Für die Untersuchung wurden die sogenannten Zweitinsolvenzen unter die Lupe genommen. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die zwischen dem März 2012 und September 2021 mehr als einmal in ein Insolvenzverfahren gingen – also (mindestens) eine zweite Insolvenz durchliefen. Die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren, eine Sonderform der Eigenverwaltung, bilden in der Untersuchung einen Schwerpunkt. Sie zeigt, dass diese Verfahren für erfolgreiche und nachhaltige Unternehmenssanierungen stehen und sich das ESUG in der Restrukturierungs- und Sanierungspraxis bewährt hat.

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