Wie Weihnachtsmärkte unter der Bürokratie leiden
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Ein besinnlicher Weihnachtsmarkt? Nicht für die Veranstalter Bild: dpa
Für Weihnachtsfeiern müssen Vereine und Schulen viele Regeln befolgen. Sinnvoll sind längst nicht alle davon.
Statt Besinnung bringt die Weihnachtszeit oft Stress. Wer sich die Laune restlos vermiesen möchte, kann versuchen, ein Schulfest oder einen Plätzchenverkauf regelkonform zu veranstalten. So ein Versuch deckt die Herausforderungen der deutschen Bürokratie auf.
Es fängt bei den Lebensmitteln an. Meist backen Eltern oder Kinder Waffeln oder Plätzchen für den Verkauf auf dem Weihnachtsmarkt. Aber Vorsicht! Beate Schulte zu Sodingen, Partnerin bei einer Anwaltskanzlei und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht des Deutschen Anwaltvereins, erklärt: „Speisen mit rohen Eiern, nicht gegartem Eiweiß oder Eigelb, Rohmilch, Joghurt, Quark, Käse, Wurst und frischem Mett“ dürfen nicht für ein Fest oder einen Stand auf dem Weihnachtsmarkt verwendet werden.
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