Rentner während der Feldarbeit. Bild: Frank Röth
Die Politik steckt im Würgegriff der Corona-Pandemie. Doch lange lassen sich überfällige Reformen nicht mehr verdrängen – wie in der Rente.
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Die Folgen der Corona-Pandemie überlagern zurzeit alle alten Sorgen. Die öffentlichen Haushalte sind plötzlich dramatischen Belastungen ausgesetzt. Doch für die langfristige Entwicklung der Staatsfinanzen tun sich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle Abgründe auf – nicht zuletzt in der Rentenversicherung.
Ende März hatte die Rentenkommission der Bundesregierung für einen „verlässlichen Generationenvertrag“ Korridore für den Rentenbeitragssatz und das Rentenniveau empfohlen, einen höheren Bundeszuschuss für die Rentenkasse inklusive. Zu denen, die von diesem Rat enttäuscht sind, gehört der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums.
Unlust der Politik
Im neuen Gutachten heißt es: „Der Beirat sieht mit Sorge, dass viele Reformen der letzten Jahrzehnte allein darauf abzielten, einzelnen (Wähler-)Gruppen zusätzliche Rentenansprüche zu gewähren.“ Die demographische Herausforderung lasse sich aber weder durch neue Erhöhungen des Beitragssatzes noch durch eine Ausweitung der Quersubventionierung der Rentenkassen aus dem Bundeshaushalt bewältigen. „Derartigen Maßnahmen mangelt es an Nachhaltigkeit.“
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