Statistisches Bundesamt : Ausgaben für Asylbewerber mehr als versechsfacht seit 2010
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Ein Asylbewerber mit seinen Papieren zur Registrierung. Bild: dpa
Fast eine Million Menschen haben 2015 Asylbewerberleistungen erhalten. Das ist ein Anstieg von 169 Prozent. Die Bezieher stammen vor allem aus einer Region.
Die Zahl der Bezieher von Asylbewerberleistungen hat sich 2015 zum sechsten Jahr in Folge erhöht. Das teilte das Statistische Bundesamt am Montag mit. Rund 975.000 Personen bezogen zum Jahresende 2015 in Deutschland Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Gegenüber 2014 entspricht dies einem Plus von 169 Prozent.
Die staatlichen Ausgaben für Asylbewerberleistungen stiegen um 120 Prozent auf fast 5,3 Milliarden Euro brutto an. Im Jahr 2010 hatten sie noch 815 Millionen Euro betragen. Flüchtlinge, die von den Behörden bereits als Asylberechtigte anerkannt wurden, erhalten keine Asylbewerberleistungen.
Mit 63 Prozent kamen 2015 die meisten Leistungsempfänger aus Asien, die Hälfte davon aus Syrien. Aus Afghanistan stammten 115.000 Schutzsuchende und aus dem Irak 82.000.
Auch 212.000 Europäer unter den Beziehern
Unter den Leistungsempfängern waren 2015 auch 212.000 Europäern, das entspricht 22 Prozent aller Bezieher. Der Großteil von ihnen kam aus einem der Balkanstaaten.
Insgesamt waren rund zwei Drittel aller Empfänger männlich und fast 30 Prozent aller Leistungsberechtigten noch nicht volljährig.
Generell leistungsberechtigt sind Ausländer, die eine der Voraussetzungen aus dem Asylbewerbergesetz erfüllen. Das kann zum Beispiel eine Aufenthaltsgestattung oder eine Aufenthaltserlaubnis zum subsidiären Schutz sein. Dieser wird gewährt, wenn Bewerber nicht unter die Genfer Flüchtlingskonvention oder das deutsche Grundrecht auf Asyl fallen, ihnen aber in ihrer Heimat etwa Folter oder die Todesstrafe droht. Anders als Menschen mit Asyl- oder Flüchtlingsstatus erhalten sie zunächst nur eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, die aber verlängert werden kann.
Andere Möglichkeiten sind eine Duldung, eine Abschiebungsandrohung, die noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist, Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder in Deutschland oder eine noch nicht gestattete Einreise über einen Flughafen.