Datenschutz für Arbeitnehmer : Koalition stoppt Reform
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Unter Beobachtung: Heimliche Videoüberwachung soll am Arbeitsplatz vollständig verboten werden Bild: dapd
Die Reform des Datenschutzes von Arbeitnehmern hat kaum noch Aussicht auf Erfolg. Die Koalition kommt den Gewerkschaften damit sehr entgegen - zum Ärger von Wirtschaftspolitkern und dem Deutschen Anwaltsverein.
Die geplante Reform des Datenschutzes von Arbeitnehmern hat kaum noch Aussicht auf Erfolg. Die Koalitionsspitzen beschlossen am Dienstag im Beisein der Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder (CDU) und Rainer Brüderle (FDP), das Vorhaben von der Tagesordnung im Innenausschuss und im Plenum des Parlaments zu streichen. Dort sollte es in dieser Woche endgültig verabschiedet werden.
Dem Vernehmen nach ist die Regierung vor den geharnischten Protesten eingeknickt, die von Gewerkschaften und Arbeitgebern gleichermaßen kamen. Die Liberalen fürchteten um ihren Ruf als Bürgerrechtspartei, weil die offene Videoüberwachung am Arbeitsplatz erleichtert werden sollte; auch der Arbeitnehmerflügel der Union leistete daher Widerstand.
Politik will „Moderatorenrolle“ einnehmen
Wirtschaftspolitiker und den Deutschen Anwaltverein störte hingegen, dass heimliche Videoüberwachungen vollständig verboten werden sollten. Dies würde etwa die Aufklärung von Diebstählen in Unternehmen erschweren, die das Bundesarbeitsgericht erlaubt hat. Weit entgegengekommen war die Koalition den Gewerkschaften zudem mit dem Verbot, in Betriebsvereinbarungen oder durch individuelle Einwilligung strengere Kontrollen zuzulassen.
Geregelt werden sollten zugleich die Überwachung von E-Mails durch Arbeitgeber und die Möglichkeit zur Recherche über Stellenbewerber im Internet. Der CSU-Innenpolitiker Michael Frieser sagte der F.A.Z., die Politik werde nun versuchen, eine „Moderatorenrolle“ zu übernehmen.
Gemeinsam mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern wolle man möglichst noch vor den Wahlen im September eine Lösung finden. Frieser wies darauf hin, dass derzeit auch die EU an einer „Datenschutzgrundverordnung“ arbeite, die zu berücksichtigen sein könnte.