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Impfregister möglich : Transplantationsregister als Vorbild?

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Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) am 25.03.2021 in Berlin. Bild: dpa

Bundesdatenschutzbeauftragter Kelber wehrt Bedenken gegen ein Impfregister ab. Die Regierung habe den Spielraum des Datenschutzes bisher nicht ausgenutzt.

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          Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) ist pauschalen Behauptungen entgegengetreten, dass der Datenschutz ein nationales Impfregister zur Überwachung einer allgemeinen Impfpflicht verhindern würde. Auch in anderen Bereichen gebe es bereits zentrale Register, betonte er im Interview für den F.A.Z. Podcast für Deutschland. Als Beispiel nannte er das Transplantationsregister, in dem Daten von verstorbenen Organspendern, Organempfängern und Lebendspendern zentral zusammengefasst und miteinander verknüpft werden. Da sei nachgewiesen worden, dass das Register für die konkrete Aufgabe notwendig gewesen sei, betonte er.

          Bisher sei die Bundesregierung jedoch noch nicht mit einem konkreten Vorschlag für ein Impfregister an ihn herangetreten. Sollte dies geschehen, werde der Bundesdatenschutzbeauftragte als Berater der Bundesregierung konkrete Vorschläge zur Umsetzung machen. Jüngst hatte der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im Interview mit der F.A.Z. datenschutzrechtliche Bedenken bei der Einführung eines solchen nationalen Impfregisters geäußert.

          Kelber beklagte sich darüber, dass die alte Bundesregierung den Rat der Datenschützer häufig zu spät oder gar nicht berücksichtigt habe. Er nannte unter anderem die wegen ihrer Datensparsamkeit vielfach kritisierte Corona-Warn-App oder auch die 3-G-Regelung am Arbeitsplatz als Beispiele, in denen der Gesetzgeber den Spielraum des Datenschutzes gar nicht erst ausgereizt habe. So könne durchaus geregelt werden, dass positive Testergebnisse automatisch an die in der Warn-App gespeicherten Kontakte weiterleitet würden, ohne dass der Corona-Kranke dafür eine erneute Zustimmung erteilen müsse. Doch dies habe der Gesetzgeber noch immer nicht veranlasst. In die Kritik gerät immer wieder, dass rund ein Viertel der Corona-Kranken nach dem Schock eines positiven Tests das Ergebnis nicht mit ihren Kontakten teilen, obwohl sie die App benutzen. Damit verliert sie jedoch in diesen Fällen ihren Nutzen. Darüber hinaus lobte Kelber jedoch die Effektivität der Anwendung. Durch sie hätten Hunderttausende Infektionsketten unterbrochen werden können.

          Ähnliche Versäumnisse schilderte Deutschlands oberster Datenschützer auch im Zusammenhang mit der 3-G-Regel am Arbeitsplatz, die erst nach der Bundestagswahl von den Ampel-parteien geschaffen worden war, nachdem die schwarz-rote Koalition sie noch im Sommer abgelehnt hatte. Schon im vergangenen Frühjahr habe er deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber eine rechtliche Grundlage für die Überprüfung der 3-G-Regel in Unternehmen vorbereiten sollte, berichtet Kelber im Podcast. „Als nichts passiert ist, habe ich im August einen Brief an die beteiligten Ministerien geschrieben: ‚Schafft diese Rechtsgrundlage, ihr werdet das benötigen. Bereitet das jetzt bereits vor“, erläutert der Informatiker, der die Bonner Behörde seit 2019 führt. Erst drei Monate später habe er eine Rückmeldung bekommen. „Auch hier hat der Datenschutz Vorschläge gemacht. Sie wurden leider nicht aufgegriffen.“

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