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Daimler gegen SWR : Hungerlohn ab Werk

Demonstranten vor dem Gericht Bild: Susanne Preuß

Dürfen Journalisten verdeckt in Unternehmen recherchieren? Ist das Pressefreiheit oder Werksspionage? Daimler geht gerichtlich gegen eine Reportage des SWR über Werkverträge vor. Der Konzern sieht sich verunglimpft.

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          Eine verdeckte Recherche des SWR in einem Mercedes-Werk beschäftigt die Justiz. Ausgerechnet Daimler, eine Ikone der deutschen Industrie, wurde in der SWR-Sendung als ein Unternehmen dargestellt, in dem Hungerlöhne bezahlt werden – jedenfalls für Leiharbeiter, die (rechtmäßig oder nicht) unmittelbar neben gut bezahlen Daimler-Arbeitern tätig sind. Daimler wehrt sich nun und versucht, vor dem Landgericht Stuttgart zu erreichen, dass die Sendung aus dem Mai 2013 nicht mehr gezeigt wird.

          Susanne Preuß
          Wirtschaftskorrespondentin in Hamburg.

          Dabei stellen sich grundsätzliche Fragen: Dürfen Journalisten verdeckt in Unternehmen recherchieren? Ist das Pressefreiheit? Oder ist das Werksspionage?

          Nachdem in den 70er Jahren Günter Wallraff aus dem Innersten der „Bild“-Zeitung berichtete, hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass ein außerordentliches öffentliches Interesse am Thema durchaus sogar rechtswidriges Verhalten von Journalisten rechtfertigt. Dutzendfach haben seither Investigativ-Recherchen Missstände in Unternehmen aufgedeckt.

          Richter: Die Sache steht „auf Messers Schneide“

          Der Vorsitzende Richter Christoph Stefani deutete zum Auftakt des Prozesses aber an, dass die Sachlage in diesem Fall keineswegs eindeutig ist. Die Sache stehe „auf Messers Schneide“, sagte er. Letztlich werde wohl das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen. Er machte zugleich aber einen pragmatischen Vorschlag: auf den Instanzenweg zu verzichten. Da der SWR-Beitrag nun schon mehr als ein Jahr alt sei und die Sachlage – der Umgang mit Werkverträgen – sich durchaus schon geändert habe, könnte der SWR in einer Art freiwilliger Erkärung auf die Wiederholung der Sendung verzichten.

          Der Fall habe „grundsätzliche Ausmaße“ angenommen, erklärte der SWR dazu – es gehe um das „überragende Informationsinteresse der Öffentlichkeit“. Dennoch wird in den nächsten Wochen geprüft, ob man dem Vorschlag des Richters folgt.

          Daimler: Film ist teilweise manipulativ

          Der Titel der SWR-Sendung lautete „Hungerlohn am Fließband“. Die Reportage zeigte: Mitten im Mercedes-Werk Untertürkheim verrichten Menschen harte Arbeit, ohne aber davon leben zu können. Der Reporter Jürgen Rose, der sich über eine Zeitarbeitsfirma dort hat anstellen lassen, hätte als mehrfacher Familienvater sogar Anspruch gehabt, den Lohn durch die Arbeitsagentur aufstocken zu lassen.

          Der Film sei in Teilen manipulativ und stelle die Situation bewusst anders dar, als sie tatsächlich war, argumentiert Daimler. Es sei perfide, sagte Daimler-Anwalt Christian Schertz, dass verbal geäußerte Vorwürfe mit Bildern von neutralen Sachverhalten belegt werden soll. Bei Daimler spricht man zudem von einem erheblichen Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht: mit vier Kameras sei über zwei Wochen hinweg gedreht worden. „Der Prozess dient nicht dazu, Kritiker mundtot zu machen“, betonte Schertz.

          Die SWR-Sendung hat im vergangenen Jahr den Blick auf die Praxis der Fremdvergabe von Arbeiten in der Autoindustrie gelenkt. Während in früheren Jahren allenfalls der Betrieb der Kantine oder Instandhaltungsarbeiten an Gebäuden von anderen Firmen erledigt wurden, hat die Vergabe solcher Werkverträge längst das Kerngeschäft erreicht. So ein Werkvertrag bedeutet, dass der Auftraggeber für eine vereinbarte Leistung bezahlt, unabhängig davon, von welchen Arbeitskräften die Arbeit erledigt wird. So kann der recht teure Tariflohn der IG Metall deutlich unterboten werden.

          Daimler ist nach dem Film vorsichtiger geworden

          Die öffentliche Diskussion hat bei Daimler zu einem gewissen Einlenken geführt: „Wir werden jeden Missbrauch abstellen, den wir bei uns und unseren Vertragspartnern finden“, versprach Daimler-Personalvorstand Wilfried Porth im vergangenen Herbst. Es habe sich gezeigt, „dass wir nicht blind vertrauen dürfen.“ Ein Team von Arbeitsrechtsexperten werde die Arbeitsweise der Partnerunternehmen mit Stichproben prüfen. Doch selbst wenn Missbrauch verhindert wird, führt der Einsatz von Werkverträgen zu schlechteren Bedingungen für die dort eingesetzten Beschäftigten. „Dies aufgezeigt zu haben ist ein Verdienst dieser Sendung“, urteilt Karl Reif, Betriebsrat im Daimler-Werk Untertürkheim über den Beitrag, der mittlerweile mit dem Journalistenpreis der IG Metall Baden-Württemberg gewürdigt wurde.

          Ein Urteil ist noch nicht ergangen.

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