Cum-Ex: Hanno Berger angeklagt
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Das Landgericht Bonn hat einen Europäischen Haftbefehl gegen Hanno Berger erlassen. Bild: dpa
Der Steueranwalt Hanno Berger muss sich erneut wegen seiner Beratung im Cum-Ex-Skandal vor Gericht verantworten. Das Landgericht Bonn hat einen Europäischen Haftbefehl erlassen.
Frankfurt. Der bekannte Steueranwalt Hanno Berger muss sich wegen seiner Beratung zu „Cum-Ex“-Geschäften in einem weiteren Strafprozess verantworten. Am Dienstag teilte die 12. Große Strafkammer am Landgericht Bonn mit, dass sie die im vergangenen Herbst von der Staatsanwaltschaft Köln vorgelegte Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen hat. Damit ist das Hauptverfahren gegen den mittlerweile 70 Jahre alten Angeklagten eröffnet (Az.: 213 Js 116/20).

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Die Staatsanwälte werfen Berger vor, im Zeitraum von Januar 2007 bis Oktober 2013 gemeinsam mit weiteren Personen drei Fälle der besonders schweren Steuerhinterziehung begangen zu haben. So soll der Angeklagte die Privatbank M.M. Warburg dazu bewogen haben, Cum-Ex-Geschäfte einzugehen, und auch „maßgeblich dabei geholfen haben“, die dafür notwendigen Strukturen einzurichten. Daneben solle Berger laut Anklage zum Teil gutgläubige Investoren akquiriert und ferner M.M. Warburg in Bezug auf die Aktiengeschäfte rechtlich beraten haben. Der so entstandene Steuerschaden soll sich auf insgesamt über 278 Millionen Euro belaufen.
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