Bis zu 3600 Euro Strafe für den „Coffee to go“
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Die ersten Läden öffnen wieder, die ersten Kunden trauen sich in die Geschäfte. Bild: dpa
In Österreich trauen sich die ersten Kunden wieder zögerlich in die Geschäfte. Für viele Inhaber ist es trotzdem ein „sehr harter Tag“. Ein Rundgang.
Tabakwaren und Zeitungen gehören in Österreich zu den lebenswichtigen Dingen. So waren neben Apotheken und Lebensmittelläden auch Kioske von dem vierwöchigen Shutdown ausgenommen. Und doch ist an diesem Dienstagmorgen nach Ostern, an dem viele andere Läden, Bau- und Gartenmärkte wieder aufsperren dürfen, etwas anders: Der Inhaber der Trafik um die Ecke begrüßt jetzt mit Mund-Nase-Schutz. Denn die Lockerung geht einher mit Verschärfungen, mit Mundschutz-Pflicht in Bussen und Bahnen und allen Geschäften, mit Zugangsbeschränkungen, mit ausreichenden Abstand: Zulässig ist ein Kunde je 20 Quadratmeter.

Wirtschaftskorrespondent für Österreich, Ostmittel-, Südosteuropa und die Türkei mit Sitz in Wien.
Deshalb dürfte Patrick Schönberger maximal zwei Leute in sein denkmalgeschütztes Stehcafé aus den fünfziger Jahren hineinlassen. Doch den Eingang versperren zwei Stühle, auf eine Lehne hat er eine Kopie der Verordnung drapiert, die zwar den Verkauf von Lebensmitteln – hier Kaffeebohnen – erlaubt, nicht aber den von Getränken. Der „Coffee to go“ ist mit bis zu 3600 Euro strafbewehrt. Zuletzt hat Schönberger die meisten Bohnen über das Internet verkauft. Das sorgt für sein geschäftliches „Grundrauschen“. Auf dem Gehweg türmen sich Pakete, die noch auf die Post müssen.
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