
Coronatests in Fleischbranche : Über das Ziel hinaus
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Zerlegung von Schweinen in einem Tönnies-Betrieb. Bild: dpa
Beim Infektionsschutz darf das Land Nordrhein-Westfalen nicht alle Betriebe in der Fleischindustrie gleich behandeln, entscheidet das Verwaltungsgericht Münster. Nun muss das Gesundheitsministerium in Düsseldorf nachbessern.
Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) tritt gerne als Krisenmanager in Erscheinung. Im Juni, nach 1500 Neuinfektionen bei Deutschlands größtem Fleischverarbeiter Tönnies und dem Lockdown für den Kreis Gütersloh, kündigte Laumann eine harte Linie gegen die Branche an.
Es folgte eine Allgemeinverfügung, mit der die Politik die Fleischindustrie zwischen Eifel und Münsterland einem Schicksal unterwarf: Laufende Corona-Tests aller an der Produktion beteiligten Mitarbeiter und das auf Kosten der Betriebe. Damit schossen Laumann und seine Berater über das Ziel hinaus. Nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts Münster unterscheiden sich die in der Kritik stehenden Schlachthöfe in ihren Arbeitsabläufen, dem eingesetzten Personal und der Umlufttechnik fundamental von Wurstherstellern.
Damit haftet Laumanns Vorgabe nun der Makel der Rechtswidrigkeit an. In ihren vergleichbaren Bestimmungen haben Niedersachsen und Baden-Württemberg konsequent zwischen Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben unterschieden. Das sollte man sich in Düsseldorf vor Augen führen und spätestens jetzt nachbessern.