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Corona-Krise : Unternehmen können Sozialbeiträge später zahlen

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Christian von Stetten, Chef des Parlamentskreises Mittelstand der Unions-Fraktion im Bundestag, war für eine Stundung der Sozialbeiträge eingetreten. Bild: dpa

Arbeitgeber, die wegen der Corona-Epidemie keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen können, haben die Möglichkeit, diese stunden zu lassen. Auch für die Zinszahlungen gibt es eine Ausnahme.

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          Die Arbeitgeber in Deutschland müssen im Fall einer finanziellen Notlage wegen der Corona-Krise zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Auf Antrag des Arbeitgebers können die Beiträge stattdessen bis Mai gestundet werden, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag in Berlin aus Kreisen der Sozialversicherungsträger.

          Turnusgemäß sind die Beiträge für Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung an diesem Freitag fällig. Eingezogen werden sie von der gesetzlichen Krankenversicherung. Es handelt sich um insgesamt rund 40 Milliarden Euro. In einem der dpa vorliegenden Schreiben der Sozialversicherungsträger heißt es, Stundungen seien zunächst längstens bis Juni zu gewähren. „Einer Sicherheitsleistung bedarf es hierfür nicht.“ Ein zentraler Punkt ist, dass keine Stundungszinsen berechnet werden sollen.

          Der Krankenkassen-Spitzenverband bestätigte die Regelung. „Arbeitgeber, die aus nachvollziehbaren Gründen wegen der Corona-Epidemie kein Geld haben, um die Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen, können die Beiträge vorübergehend stunden, also später zahlen. Ausnahmsweise werden dafür keine Zinsen fällig“, sagte Sprecher Florian Lanz.

          Eine entsprechende Regelung gefordert hatte der Chef des Parlamentskreises Mittelstand der Unions-Fraktion im Bundestag, Christian von Stetten. In einem der dpa vorliegenden Brief an Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte von Stetten geschrieben: „Vor allem dem beschäftigungsintensiven Mittelstand, aber auch der Wirtschaft insgesamt, würde dies kurzfristig Luft verschaffen.“

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