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Gesundheitsminister-Bericht : Spahn plant Maskenpflicht bis 2022

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Bild: dpa

Mindestens bis zum Frühling will die Bundesregierung die Maskenpflicht aufrechterhalten. Gratistests sollen im Herbst entfallen und für Ungeimpfte könnten „erneut weitergehende Einschränkungen notwendig werden“.

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          Die Bundesbürger müssen sich darauf einstellen, auch im kommenden Jahr in Zügen, in Straßenbahnen, Bussen und beim Einkaufen zum Tragen von Schutzmasken verpflichtet zu sein. Auch dann, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind. Weil die Ansteckungsrate mit dem Coronavirus deutlich zunimmt, will die Bundesregierung die Maßnahmen mindestens bis zum Frühling fortsetzen. Sie rechnet aber nicht mit ähnlich drastischen Lockdowns wie in der Vergangenheit.

          Christian Geinitz
          Wirtschaftskorrespondent in Berlin

          „Eine vierte Welle kündigt sich an – wenn auch noch (!) auf niedrigem Niveau“, heißt es, einschließlich des Ausrufezeichens, in einem der F.A.Z. vorliegenden Bericht von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für die Bundesländer und den Bundestag. Der Infektionsanstieg liege nicht zuletzt an Reiserückkehrern sowie daran, dass sich die Bevölkerung in ihren Kontakten fast wieder so verhalte wie vor der Pandemie. Im Herbst und Winter kämen dann saisonale Effekte hinzu.

          Die Empfehlungen und Vorschriften zur Hygiene, zum Abstandhalten und zum Lüften müssten deshalb überall dort weitergeführt werden, wo in geschlossenen Räumen viele Personen mit unbekanntem Impfstatus zusammenträfen – und zwar „inzidenzunabhängig“.

          Unabhängig von der Inzidenz verstetigt

          Zur Dauer heißt es: „Die Notwendigkeit zum verpflichtenden Tragen einer medizinischen Schutzmaske ergibt sich somit bis ins Frühjahr 2022 insbesondere in allen Bereichen des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs sowie des Einzelhandels für alle, auch für Geimpfte und Genesene.“ Schon bestehende Zugangsbeschränkungen zu geschlossenen Räumen sollen fortgesetzt, möglicherweise ausgeweitet und vor allem unabhängig von der Inzidenz verstetigt werden.

          Wörtlich heißt es dazu: „Ab Anfang / Mitte September 2021 sollte die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen in ganz Deutschland generell nur unter Einhaltung der 3-G-Regeln (geimpft, genesen oder getestet) möglich sein.“ Dazu zählten Innengastronomie, Hotelübernachtungen, körpernahe Dienstleistungen, Sport im Innenbereich, Veranstaltungen im Innenraum sowie Großveranstaltungen „drinnen und draußen“.

          Die Bundesregierung ist bemüht, möglichst viele Personen zum Impfen anzuhalten. Dafür erhöht sie den Druck auf Nichtgeimpfte. Spahns Papier unter dem Titel „Sicher durch Herbst und Winter – jetzt Vorbereitungen treffen“ schlägt vor, das Angebot unentgeltlicher Corona-Bürgertests am 11. oder 18. Oktober einzustellen. Weil allen Bürgern ein Impfangebot gemacht werde, sei aus Sicht der Bundesregierung „eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht angezeigt“. Kostenfreie Tests solle es nur noch für Personen geben, die nicht geimpft werden könnten oder für die es keine Empfehlung gebe. Das gilt etwa für Schwangere oder für Minderjährige.

          Kein Lockdown wie im vergangenen Winter

          Zwar gibt es zugelassene Impfstoffe für Kinder und Jugendliche von zwölf Jahren an, und die Gesundheitsminister des Bundes und der Länder hatten sich am Montag dafür ausgesprochen, ihnen allen ein Impfangebot zu unterbreiten. Aber die Ständige Impfkommission STIKO beim Robert Koch-Institut RKI empfiehlt Kinderimpfungen bisher nur bei Vorerkrankungen und in anderen Ausnahmefällen, weshalb Berlin die kostenfreien Tests für Minderjährige beibehalten will.

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