„Querdenker“-Demonstration in Stuttgart Bild: dpa
Verbraucheranwälte haben eine neue Goldgrube entdeckt: Mit Verfahren gegen Masken- und Testpflicht an Schulen lässt sich ordentlich Kasse machen.
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Wer Geschäfte mit Corona machen möchte, muss nicht in die Maskenproduktion einsteigen oder in die Herstellung von Reagenzgläsern. Es reicht, ein Anwaltsbüro zu betreiben. Selbst wenn es sonst nur mäßig läuft, füllen Klagen gegen Corona-Maßnahmen die Aktenordner quasi von selbst. Für 300 Euro, so tönt ein Anwalt auf Facebook, bringe man die Masken- und Testpflicht in der Schule zu Fall: „Wir können Euch anbieten, Verfügungen zu erwirken bei den Familiengerichten“, raunt der Mann vertraulich in die Kamera. Das kleine Werbefilmchen ist direkt auf der Straße gedreht, für aufwendige Filmaufnahmen lässt die Pandemie keine Zeit.
Professionelles Marketing ist ohnehin nicht nötig, denn die Nachfrage ist schon da und muss nur noch abgegriffen werden. Dafür bietet sich auch eine zweite Kanzlei an, die der geschäftstüchtige Anwalt gleich noch mit nennt: Diese befreundete Sozietät ist praktischerweise spezialisiert auf das weite Feld des Verbraucherrechts, was ja irgendwie auch zum Unmut über Maskenpflicht und Testvorgaben passt. Noch dazu arbeitet sie schon weitgehend „automatisiert“ und damit so effizient, dass sie ihre Dienste ebenfalls zu einem recht niedrigen Pauschalhonorar anbieten kann. Genug Mandanten sind für alle da.
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