Druck auf allen Kanälen :
Für Ungeimpfte wird die Quarantäne bald teuer

Von Julia Löhr, Berlin
Lesezeit: 4 Min.
Zuhause mit Kind und Kegel: Arbeitnehmer haben nach dem Infektionsschutzgesetz dann Anspruch auf Entschädigung, wenn sie ihr in Quarantäne geschicktes Kind betreuen müssen.
Die ersten Bundesländer wollen nicht mehr für den Verdienstausfall in der Quarantäne zahlen. Der Bundesgesundheitsminister findet das richtig. Der Druck auf Ungeimpfte steigt.

Die Anordnung des Gesundheitsamts ist gefürchtet: Wer Kontakt mit einem Corona-Infizierten hatte, muss für bis zu vierzehn Tage in häusliche Quarantäne. Doch es gibt eine wichtige Ausnahme: Wer den vollen Impfschutz gegen das Sars-CoV-2-Virus hat, für den gilt die Quarantänepflicht in den meisten Fällen nicht. Schließlich ist die Gefahr, dass er oder sie sich ansteckt, erkrankt und den Erreger an andere weitergibt, deutlich geringer als bei Ungeimpften. Geimpfte Kontaktpersonen können deshalb in der Regel weiter ihrem Alltag nachgehen. Das ist nicht nur gut für sie selbst und ihre Arbeitgeber, sondern auch für die Gesundheitsminister der Länder. Denn sie müssen dann auch keine Entschädigung für den Verdienstausfall zahlen.

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