Dorint-Hotels reichen Verfassungsbeschwerde ein
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Nordrhein-Westfalen, Köln: Der Schriftzug auf dem Dach des Dorint Hotels an der Messe. Bild: dpa
Die Kette der Dorint-Hotels beklagt ungenügende Hilfen im Lockdown und zieht damit vor das Bundesverfassungsgericht.
Der Streit um Hotelschließungen für Touristen im November und Dezember wird zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Die Hotelkette Dorint hat eine Verfassungsbeschwerde mit sechs Hauptanträgen und zwei Eilanträgen eingereicht, teilte das Unternehmen mit. Dirk Iserlohe, Chef der Dorint-Muttergesellschaft Honestis, nimmt weniger an den Betriebseinschränkungen an sich Anstoß, sondern an der aus seiner Sicht ungenügenden Ausgestaltung der Novemberhilfe des Bundes. Die sei „nicht zeitgerecht ausgezahlt“ worden und böte keine gesicherte Entschädigung.

Redakteur in der Wirtschaft.
Betriebe müssten für Sonderopfer, die durchaus für die Gesundheit der Gemeinschaft gefordert werden können, entschädigt werden, sagt Iserlohe. Doch in den Vollzugshinweisen des Bundeswirtschaftsministeriums zu den Novemberhilfen stehe, es bestehe „kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Billigkeitsleistung“. Nicht zum ersten Mal klagt Iserlohe in der Pandemie. Vergeblich begehrte er gegen ein Beherbergungsverbot in Sachsen-Anhalt auf. Seine Klage wurde dort mit dem Verweis abgewiesen, dass auf Schließungen Entschädigungen folgen sollen.
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