Die Justiz wittert Chancen für Wirtschaftsprozesse
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Nutzfahrzeughersteller Daimler Truck klagen nun vor der spezialisierten Zivilkammer in Stuttgart. Bild: dpa
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will die Attraktivität der deutschen Gerichte für Unternehmen steigern. Der Plan für „Commercial Courts“ stößt in den Bundesländern auf positive Resonanz.
Deutschland soll bei Wirtschaftsstreitigkeiten vor staatlichen Gerichten nicht weiter den Anschluss verlieren. Die Ampelregierung will daher den Aufbau von englischsprachigen Spezialkammern für internationale Handels- und Wirtschaftsstreitigkeiten forcieren. Eine große Hürde soll nach den Plänen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) beseitigt werden. In einem vor wenigen Tagen vorgelegten Eckpunktepapier aus seinem Justizministerium, über das F.A.Z. Einspruch exklusiv vorab berichtete, ist Englisch als „umfassende Verhandlungssprache“ schon vor den Landgerichten vorgesehen. Offenkundig ist das Bundesjustizministerium (BMJ) bereit, dafür das Gerichtsverfassungsgesetz zu ändern – dort ist Deutsch als „Gerichtssprache“ verankert.
Dem Papier zufolge sollen die Länder außerdem für Handelsstreitigkeiten Spezialsenate – sogenannte Commercial Courts – an ihren Oberlandesgerichten einrichten. Ab einem Streitwert von einer Million Euro sollen diese Spruchkörper künftig die Eingangsinstanz für komplexe Prozesse sein. Vorgesehen ist, dass die Parteien ein Wortprotokoll über den Verfahrensablauf erhalten. Bisher ist dies in privaten Schiedsgerichtsverfahren üblich, die Konzerne und Mittelständler bevorzugt zur Beilegung von Handelskonflikten und Streitigkeiten nach Unternehmenskäufen (M&A) nutzen.
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