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Teilung der CO2-Kosten : Wer nichts bestellt, der zahlt

  • -Aktualisiert am

Die beste Art zu heizen: Sonne scheint in Hamburg auf die Fassade von Mehrfamilienhäusern. Bild: dpa

Wer seine Wohnung kräftig heizt, riskiert künftig Streit mit seinem Vermieter. Geht es nach dem Willen der SPD, muss der Eigentümer ab nächstem Jahr die Hälfte der Mehrkosten durch die neue CO2-Abgabe mitzahlen. Das ist Unfug.

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          In diesem Leben gilt ein grundlegendes Prinzip: Wer bestellt, der zahlt. Dieses Prinzip funktioniert hervorragend, denn es diszipliniert den Besteller. Er muss abwägen, ob ihm ein Wunsch den Kaufpreis wirklich wert ist. Wer beispielsweise im Restaurant gerne zwei Vorspeisen essen und teuren Wein trinken möchte, darf das gerne tun – er sollte dann später aber nicht über die hohe Rechnung meckern. Und wer auf der Autobahn gerne schnell fährt, muss später mit höheren Tankrechnungen klarkommen.

          Im Mietrecht droht dieses eherne Prinzip nun aufgeweicht zu werden. Der Nachrichtenagentur Reuters zufolge einigten sich die beteiligten Ministerien von Union und SPD darauf, dass sich Vermieter ab dem nächsten Jahr und bis Ende 2024 hälftig an den Mehrkosten durch die neue CO2-Abgabe beteiligen müssen, nur der rechtspolitische Sprecher der CDU und angeblich auch Fraktionschef Ralph Brinkhaus stellen sich noch quer. Das SPD-geführte Justizministerium ist schon weiter und rechnet in seinem Gesetzentwurf für eine durchschnittliche 140 Quadratmeter-Wohnung mit 165 Euro Mehrkosten im Jahr. Vermieter sollen in diesem Fall künftig also 82,50 Euro aus der eigenen Kasse beisteuern.

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