Ceta und TTIP : Wie Gabriel die Verträge zum Freihandel retten will
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat mit seinen sozialdemokratischen EU-Amtskollegen einen Kompromiss für das Freihandelsabkommen mit Kanada (Ceta) vorgeschlagen. So soll es klare rote Linien für den umstrittenen Investitionsschutz geben - Kritiker fürchten, dass vor privaten Schiedsgerichten nationale Gesetzesentscheidungen ausgehebelt werden könnten. In einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Beschlusspapier der sozialdemokratischen Handelsminister wird betont, dass dies verhindert werden soll. Statt privaten Schiedsgerichten wird die Schaffung eines Investitionsgerichtshofs ins Spiel gebracht.
Unter anderem soll das Ändern von Gesetzen, auch wenn dies die Gewinnmargen deutlich senkt, keinen Klagegrund mehr darstellen. Zudem soll eine Berufungsoption eingeräumt werden, wenn Investoren in solchen Verfahren Recht bekommen. Und Investoren müssen sich entscheiden, ob sie vor einem nationalen Gericht klagen oder vor einem Schiedsgericht. Um die Zahl der Verfahren zu minimieren, soll das Prinzip „Der Verlierer zahlt“ gelten. Dies liegt auf einer Linie mit Überlegungen der EU-Kommission.
„Wir fordern einen neuen Ansatz zur Durchsetzung des Rechts auf Regulierung und des Investitionsschutzes“, betonten die Minister mit Blick auf einen neuen Investitionsgerichtshof. Die Richter für solche Verfahren sollen zudem aus einem festgelegten Pool von hochqualifizierten, von der EU, Kanada und den EU-Mitgliedstaaten benannten Schiedsrichtern ausgewählt werden „und soweit möglich qualifizierte Berufsrichter und Wissenschaftler umfassen“.
Folgende Punkte fordern die sozialdemokratischen Minister zudem:
- Schutzstandards dürfen auch nachträglich geändert werden, zum Beispiel im Verbraucher- und Agrarbereich auch erhöht werden
- Ausländischen Investoren soll keine bessere rechtliche Behandlung als inländischen Investoren gewährt werden dürfen
- Bankenabwicklungen oder Schuldenschnitte sollen kein Klagegrund sein.
Generell betonen die Minister, der Investitionsschutz solle keine Möglichkeit zur Anfechtung nationaler Gerichtsentscheidungen bieten. Schiedsgerichte dürften nicht „de facto als oberstes Gericht“ fungieren und nationale Gerichtsentscheidungen aufheben.
