Angebliche Beratungsfehler : Carsten Maschmeyer verliert Prozess gegen frühere Anwälte
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Unternehmer Carsten Maschmeyer Bild: dpa
Der Unternehmer scheiterte 2008 mit der Übernahme von MLP. Wegen angeblicher Beratungsfehler verklagte er eine Großkanzlei. Nun wies ein Frankfurter Gericht die Klage ab – doch Maschmeyer gibt keine Ruhe.
In dem TV-Erfolgsformat „Die Höhle der Löwen“ gibt Carsten Maschmeyer jede Woche seine Unternehmererfahrung an junge Existenzgründer weiter. Aus einfachen Verhältnissen stammend, hat es der 58 Jahre alte Manager zu einem der reichsten Deutschen geschafft. Der Verkauf des vom ihm gegründeten Finanzvertriebs AWD an den Schweizer Versicherer Swiss Life vor 10 Jahren war sein Meisterstück. Kurz darauf plante Maschmeyer den nächsten Coup: Mit Hilfe der Kanzlei Clifford Chance wollte er den Wettbewerber MLP übernehmen. Im Sommer 2008 scheiterte das Projekt. Maschmeyer musste wegen einer unterlassenen Ad-Hoc-Mitteilung knapp 1,5 Millionen Euro an MLP zahlen. Wegen des angeblichen Beratungsfehlers verklagte er seine damaligen Berater.
Wie diese Zeitung erfuhr, wies das Landgericht Frankfurt seine Klage gegen Clifford Chance und die damals verantwortliche Partnerin Daniela Weber-Rey Ende Oktober ab. Auf Nachfrage bestätigte dies eine Gerichtssprecherin (Az.: 2-02 O 143/16). „Die Position von Herrn Maschmeyer war für uns von Anfang an nicht rechtlich nachvollziehbar. Er wollte uns für etwas verantwortlich machen, das in der Konsequenz seines eigenen Verhaltens lag“, sagte Uwe Hornung, Partner von Clifford Chance, dieser Zeitung. Schon nach Bekanntwerden der Vorwürfe 2015 ließ die Kanzlei verlauten, Maschmeyer selbst habe entschieden, das Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts nicht zu melden. „Nachdem die zuständige Kammer des Landgerichts nun nach sorgfältiger Befragung beider Parteien zu den damaligen Mandatsumständen zu ihrer Entscheidung gekommen ist, sehen wir unsere Sichtweise bestätigt und hoffen, dass damit das Thema erledigt ist“, so Hornung.
Doch der Streit geht auch im neunten Jahr nach der gescheiterten Übernahme von MLP weiter. Das Gericht habe die anwaltliche Pflichtverletzung von Clifford Chance ausdrücklich bestätigt, sagte Maschmeyers Anwalt Bernd-Wilhelm Schmitz. Dies sei umso gravierender, da diese Kanzlei von Maschmeyer ein Millionen-Honorar bekommen habe, um ihn fehlerfrei zu beraten. „Die Meinung des Gerichts, dass unserem Mandanten allerdings dadurch kein Schaden entstanden wäre, ist nicht nachvollziehbar. Daher werden wir unserem Mandaten empfehlen, Berufung einzulegen.“